Warum Fonds Aktien kaufen, die niemand will – und warum das legal ist
Fondsgesellschaften halten manchmal Aktien von Unternehmen, die am Markt niemand haben will. Wir erklären, wie das funktioniert, welche Risiken es birgt und warum die BaFin solche Strategien erlaubt.

Das Wichtigste - Fondsgesellschaften kaufen manchmal Aktien von Unternehmen, die am Markt kaum gefragt sind – etwa weil sie in schrumpfenden Branchen tätig sind oder hohe Schulden haben. - Solche Strategien sind legal, solange sie den Vorgaben der BaFin und der EU-Fondsrichtlinien (UCITS) entsprechen. - Für Anleger bedeuten sie oft höhere Risiken, aber auch Chancen auf Überrenditen – wenn die Fondsmanager richtig liegen.
Stell dir vor, du kaufst über einen Fonds heimlich Aktien eines Unternehmens, das gerade pleitegeht. Nicht weil du es willst, sondern weil der Index, den der Fonds nachbildet, es vorschreibt. Solche Fälle sind kein Einzelfall: Fondsgesellschaften halten regelmäßig Titel, die am Markt niemand haben will – und das ist legal. Warum? Weil die Regeln der BaFin und der EU-Fondsrichtlinien (UCITS) solche Strategien zulassen, solange sie transparent kommuniziert werden. Doch was steckt dahinter? Und welche Risiken birgt das für Anleger?
Wenn der Index Aktien vorschreibt, die niemand will
ETFs und aktiv gemanagte Fonds bilden Indizes nach oder folgen einer festgelegten Anlagestrategie. Doch diese Indizes oder Strategien können Unternehmen enthalten, die am Markt als „unattraktiv“ gelten. Ein klassisches Beispiel ist der MSCI World Index, der auch Aktien von Unternehmen aus schrumpfenden Branchen wie der traditionellen Druckindustrie oder der Kohleförderung enthält. Warum? Weil der Index nach Marktkapitalisierung gewichtet ist – und selbst wenn ein Unternehmen nur noch einen Bruchteil seines früheren Werts hat, bleibt es im Index, solange es nicht aus dem Index ausgeschlossen wird.
Ein konkretes Beispiel ist die Deutsche Bank: Noch vor wenigen Jahren war sie im DAX vertreten, obwohl ihre Aktie seit der Finanzkrise 2008 kaum noch Anklang bei Anlegern fand. Fonds, die den DAX nachbilden, mussten die Aktie halten – selbst wenn sie als „riskant“ oder „unattraktiv“ galt. Die BaFin erklärt in ihren Richtlinien zu Indexfonds: „Fondsgesellschaften müssen die Vorgaben des zugrundeliegenden Index strikt einhalten, auch wenn dieser Unternehmen enthält, die nicht den aktuellen Marktstandards entsprechen.“ (BaFin, 2024). Das bedeutet: Selbst wenn ein Unternehmen in einer Branche tätig ist, die gesellschaftlich oder wirtschaftlich als „auslaufend“ gilt, bleibt es im Portfolio – solange der Index es vorsieht.
Value Investing: Warum „unbeliebte“ Aktien trotzdem gekauft werden
Nicht alle Fonds kaufen Aktien, die niemand will, aus Zwang. Manche tun es bewusst – und nennen es Value Investing. Diese Strategie zielt darauf ab, unterbewertete Aktien zu kaufen, die der Markt gerade ignoriert. Ein bekanntes Beispiel ist der DWS Vermögensbildungsfonds I, der gezielt Aktien von Unternehmen kauft, die nach fundamentalen Kennzahlen (z. B. KGV, KBV) günstig bewertet sind – selbst wenn sie in Branchen tätig sind, die aktuell als „out“ gelten.
Doch Value Investing ist kein Selbstläufer. Die Risiken sind hoch: - Liquiditätsrisiko: Unterbewertete Aktien sind oft schwer zu verkaufen, weil kaum jemand sie haben will. - Unternehmensrisiko: Selbst wenn eine Aktie günstig erscheint, kann das Unternehmen in einer strukturellen Krise stecken. - Zeitrisiko: Value-Strategien können Jahre brauchen, bis sie sich auszahlen – wenn überhaupt.
Die Verbraucherzentrale warnt in ihrem Ratgeber zu Fonds: „Value-Fonds können langfristig höhere Renditen bringen, bergen aber auch das Risiko, dass sich die Bewertung der Aktien nicht wie erwartet verbessert.“ (Verbraucherzentrale, 2025). Ein Beispiel ist die Wirecard-Aktie: Noch kurz vor dem Skandal 2020 galt sie bei einigen Value-Investoren als „unterbewertet“ – doch die Realität holte die Anleger ein.
Wie die BaFin solche Strategien erlaubt – und was sie kontrolliert
Die BaFin überwacht, dass Fondsgesellschaften die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Doch was bedeutet das konkret? Drei zentrale Punkte:
- Diversifikation: Fonds müssen ihr Vermögen streuen. Die EU-Fondsrichtlinie UCITS schreibt vor, dass ein Fonds maximal 10 % seines Vermögens in ein einzelnes Unternehmen investieren darf (UCITS, 2014).
- Transparenz: Anleger müssen über die Anlagestrategie informiert werden. Das bedeutet: Ein Fonds, der gezielt „unbeliebte“ Aktien kauft, muss dies im Prospekt klar kommunizieren.
- Risikomanagement: Fondsgesellschaften müssen regelmäßig prüfen, ob die gehaltenen Aktien noch den Anlagezielen entsprechen. Bei systematischen Abweichungen müssen sie handeln.
Ein Beispiel ist der Fonds „Deka-GlobalChance“, der gezielt in Aktien von Unternehmen aus Schwellenländern investiert – auch wenn diese als riskant gelten. Die BaFin hat den Fonds zugelassen, weil er die UCITS-Vorgaben erfüllt und im Prospekt klar kommuniziert, dass er höhere Risiken eingeht. „Die BaFin prüft nicht die Renditechancen, sondern nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben“, heißt es in einem Leitfaden der Behörde (BaFin, 2023).
Die Kehrseite: Warum Anleger solche Fonds oft meiden sollten
Nicht jeder Anleger ist für Fonds geeignet, die gezielt „unbeliebte“ Aktien kaufen. Drei Gründe sprechen dagegen:
- Psychologische Belastung: Wer in einem Fonds investiert, der systematisch Aktien von Unternehmen hält, die am Markt als „schlecht“ gelten, muss mit ständigen Kursrückgängen leben können.
- Höhere Kosten: Aktive Fonds, die gezielt unterbewertete Aktien suchen, haben oft höhere Managementgebühren (TER) als passive ETFs.
- Steuerliche Nachteile: In Deutschland unterliegen Fonds der Vorabpauschale – selbst wenn sie keine Erträge ausschütten. Das kann die Rendite schmälern.
Die Stiftung Warentest rät in ihrem Fondstest 2025: „Anleger, die Sicherheit suchen, sollten auf breit gestreute ETFs setzen. Fonds mit spekulativen Strategien wie Value Investing sind nur für risikobereite Anleger geeignet.“ (Stiftung Warentest, 2025). Ein konkretes Beispiel ist der Fonds „UniGlobal“, der in den letzten fünf Jahren eine unterdurchschnittliche Performance hatte – weil er gezielt in „unattraktive“ Branchen investierte.
Alternativen: Wie du solche Risiken vermeidest
Wer nicht in Fonds investieren möchte, die gezielt „unbeliebte“ Aktien halten, hat mehrere Optionen:
| Option | Vorteile | Nachteile | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Breit gestreute ETFs | Geringes Risiko, niedrige Kosten | Keine Chance auf Überrenditen | iShares MSCI World (TER: 0,20 %) |
| Nachhaltige Fonds | Investition in zukunftsfähige Branchen | Höhere Kosten, begrenzte Auswahl | Amundi MSCI World SRI (TER: 0,28 %) |
| Einzelaktien | Volle Kontrolle über die Auswahl | Hoher Aufwand, hohes Risiko | Selbst ausgewählte Blue-Chips |
Ein Beispiel für einen nachhaltigen ETF ist der Lyxor MSCI World SRI, der Unternehmen ausschließt, die gegen ESG-Kriterien verstoßen. Solche Fonds investieren nicht in „unbeliebte“ Aktien, sondern gezielt in Unternehmen, die gesellschaftlich akzeptiert sind.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Fonds mit „unbeliebten“ Aktien
Kann ich als Privatanleger solche Fonds meiden? Ja. Achte auf die Anlagestrategie im Prospekt oder auf Vergleichsportalen wie Finanztip oder Morningstar. Fonds, die gezielt unterbewertete Aktien kaufen, müssen dies klar kommunizieren.
Sind solche Fonds immer riskanter? Nicht zwingend. Value-Fonds können langfristig höhere Renditen bringen – aber nur, wenn die Strategie aufgeht. Kurzfristig sind sie oft volatiler.
Wie erkenne ich, ob ein Fonds „unbeliebte“ Aktien hält? Prüfe die Top-10-Holdings des Fonds. Wenn dort Unternehmen aus schrumpfenden Branchen (z. B. Kohle, Tabak) oder hoch verschuldete Konzerne stehen, handelt es sich wahrscheinlich um eine solche Strategie.
Was passiert, wenn ein Fonds gegen seine Strategie verstößt? Die BaFin kann den Fonds beanstanden oder sogar die Zulassung entziehen. Anleger haben dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Verstoß nachweislich zu Verlusten geführt hat.
Quellen
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). (2024). Hinweise zu Indexfonds und ETFs. Abgerufen von [www.bafin.de]
- Verbraucherzentrale. (2025). Fonds richtig verstehen: Chancen und Risiken. Abgerufen von www.verbraucherzentrale.de
- Stiftung Warentest. (2025). Fondstest 2025: Welche Fonds überzeugen? Abgerufen von www.test.de
- UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities). (2014). Directive 2014/91/EU. Abgerufen von EUR-Lex
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