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Fonds und Indexfonds

Wie Indexfonds Unternehmen mit Menschenrechtsverstößen enthalten – und warum das legal ist

Indexfonds bilden Indizes automatisch nach – und damit auch Firmen mit umstrittenen Praktiken. Warum das trotz ESG-Kriterien möglich ist, erklärt die Regulierung und ihre Grenzen.

Von Redaktion SparDepotZeitung · 26. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Wie Indexfonds Unternehmen mit Menschenrechtsverstößen enthalten – und warum das legal ist
Imagen generada por IA (Pollinations/FLUX)

Das Wichtigste - Indexfonds bilden Indizes wie den MSCI World oder FTSE4Good automatisch nach – und damit auch Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstoßen. - ESG-Filter der Indizes schließen solche Firmen nicht vollständig aus, solange sie andere Kriterien erfüllen. - Die Regulierung (BaFin, ESMA) verlangt Transparenz, verbietet aber keine indirekte Exposition.


Ein Anleger kauft einen Indexfonds, der als „nachhaltig“ beworben wird, und geht davon aus, dass sein Geld nicht in Unternehmen fließt, die Menschenrechte verletzen. Doch die Realität sieht anders aus: Selbst in Fonds mit strengen ESG-Kriterien finden sich Konzerne, die in Konfliktregionen operieren, Zwangsarbeit dulden oder Umweltstandards ignorieren. Warum ist das möglich – und wo liegen die Grenzen der Regulierung?

Ein konkretes Beispiel ist der MSCI World ESG Leaders Index, auf dem zahlreiche als nachhaltig geltende ETFs basieren. Dieser Index enthält Unternehmen wie TotalEnergies, das in der Vergangenheit wegen Umweltverstößen in Afrika und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Ölförderprojekten kritisiert wurde. TotalEnergies ist im Index vertreten, weil es gleichzeitig in erneuerbare Energien investiert und interne Richtlinien zur sozialen Verantwortung vorweisen kann. Für die Indexanbieter reicht das aus, um das Unternehmen als „ESG-konform“ einzustufen – für Anleger, die eine klare Trennung von umstrittenen Praktiken wünschen, ist die Aufnahme jedoch ein Widerspruch.

Ein weiteres Beispiel ist Glencore, ein Schweizer Rohstoffhändler, der im FTSE4Good Index enthalten ist. Glencore steht seit Jahren in der Kritik wegen Umweltverschmutzung in Sambia und Demokratischer Republik Kongo sowie wegen fragwürdiger Arbeitsbedingungen in seinen Minen. Dennoch bleibt das Unternehmen im Index, weil es soziale Programme in den betroffenen Regionen finanziert und sich zu Klimazielen bekennt. Die Indexanbieter argumentieren, dass solche Unternehmen nicht pauschal ausgeschlossen werden können, solange sie bestimmte ESG-Standards erfüllen.


Warum ESG-Filter Lücken lassen

Die Ursache für diese scheinbaren Widersprüche liegt in der Konstruktion der Indizes und den ESG-Kriterien selbst. ESG steht für Environmental, Social und Governance – drei Bereiche, in denen Unternehmen bewertet werden. Doch die Bewertung ist oft relativ: Ein Konzern wird nicht ausgeschlossen, nur weil er in einem Bereich schlecht abschneidet, solange er in anderen Bereichen „ausreichend“ performt.

Die ESMA (European Securities and Markets Authority) hat in ihrem Bericht „ESG disclosures in funds – market practices“ (2022) darauf hingewiesen, dass viele ESG-Indizes keine absoluten Ausschlüsse vornehmen, sondern nur relative Verbesserungen belohnen. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das in einem Land Menschenrechte verletzt, kann im Index bleiben, wenn es in einem anderen Land soziale Projekte fördert oder seine CO₂-Emissionen reduziert. Die ESMA warnt: „Anleger sollten sich bewusst sein, dass ESG-Indizes oft keine vollständige Trennung von umstrittenen Praktiken garantieren.“

Ein weiteres Problem ist die sektorale Diversifikation. Viele ESG-Indizes schließen bestimmte Branchen wie Waffenherstellung oder Tabakproduktion aus, aber andere umstrittene Sektoren wie Bergbau, Ölförderung oder Textilindustrie bleiben enthalten – solange die Unternehmen interne Compliance-Programme vorweisen können. Die BaFin betont in ihren Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (2023): „Die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken ist Pflicht, aber die Definition, was als ‚nachhaltig‘ gilt, bleibt den Anbietern überlassen.“


Wie Unternehmen trotz ESG-Kriterien im Index landen

Ein zentraler Mechanismus ist die indirekte Exposition über Tochtergesellschaften oder Beteiligungen. Ein Beispiel ist Siemens, das im MSCI World enthalten ist und gleichzeitig über seine Tochter Siemens Energy in die Öl- und Gasbranche investiert. Siemens selbst erfüllt viele ESG-Kriterien, doch die Beteiligung an umstrittenen Projekten bleibt unsichtbar, solange sie nicht den Großteil des Umsatzes ausmacht.

Ein weiteres Beispiel ist Nestlé, das im FTSE4Good Index vertreten ist, obwohl das Unternehmen seit Jahren wegen Kinderarbeit in der Kakaoproduktion und Umweltzerstörung in Brasilien kritisiert wird. Nestlé ist im Index, weil es Recyclingprogramme fördert und Ziele zur Reduzierung von Plastikmüll setzt. Die OECD stellt in ihrer Studie „Responsible business conduct for institutional investors“ (2021) fest: „Unternehmen können trotz ESG-Filter im Portfolio bleiben, wenn sie Teil eines breiteren Index sind und ihre umstrittenen Praktiken nicht den Großteil ihrer Geschäftstätigkeit ausmachen.“

Ein dritter Mechanismus ist die Bewertung durch Ratingagenturen. Diese nutzen unterschiedliche Methoden, um ESG-Performance zu messen. Während einige Agenturen wie MSCI oder Sustainalytics strenge Ausschlusskriterien anwenden, gewichten andere wie FTSE Russell bestimmte Kriterien höher als andere. Das führt dazu, dass ein und dasselbe Unternehmen in einem Index enthalten ist, in einem anderen aber ausgeschlossen wird. Die UN Principles for Responsible Investment (PRI) warnen in ihrem Policy Brief „Passive funds and ESG integration“ (2023): „Die Heterogenität der ESG-Bewertungen führt zu Inkonsistenzen und kann Anleger in die Irre führen.“


Was die Regulierung vorschreibt – und was sie nicht leistet

Die deutsche und europäische Regulierung hat in den letzten Jahren Schritte unternommen, um mehr Transparenz im ESG-Bereich zu schaffen. Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) verlangt seit 2021, dass Fondsanbieter offenlegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen. Produkte, die als „nachhaltig“ beworben werden, müssen unter die strengste Kategorie „Artikel 9“ fallen – doch selbst hier gibt es Schlupflöcher.

Die BaFin hat in ihren „Mindestanforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken“ (2023) klargestellt, dass Fonds zwar über ihre ESG-Strategie informieren müssen, aber keine absolute Ausschlussliste vorschreiben. Das bedeutet: Ein Fonds kann als „nachhaltig“ vermarktet werden, auch wenn er indirekt in umstrittene Unternehmen investiert. Die BaFin betont: „Die Offenlegungspflicht ersetzt keine inhaltliche Prüfung der ESG-Kriterien.“

Ein weiteres Problem ist die mangelnde Harmonisierung der ESG-Standards. Während die EU mit der Taxonomie-Verordnung versucht, klare Kriterien für nachhaltige Investments zu definieren, bleiben nationale und internationale Unterschiede bestehen. Die ESMA kritisiert in ihrem Bericht (2022): „Die fehlende Standardisierung führt dazu, dass Anleger unterschiedliche Informationen erhalten und Vergleiche erschwert werden.“


Quellen

Für Anleger, die vermeiden möchten, in Unternehmen mit Menschenrechtsverstößen zu investieren, gibt es dennoch Wege, die Exposition zu minimieren. Der erste Schritt ist die Prüfung der Top-Positionen des Fonds. Viele Anbieter listen die größten Beteiligungen in ihren Prospekten oder auf ihren Websites auf. Ein Blick auf diese Liste kann Aufschluss darüber geben, ob umstrittene Unternehmen enthalten sind.

Ein weiteres Hilfsmittel sind ESG-Ratings von Drittanbietern. Plattformen wie Sustainalytics, MSCI ESG Ratings oder ISS ESG bewerten Unternehmen nach strengen Kriterien und bieten detaillierte Berichte. Allerdings warnt die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 03/2024: „Auch diese Ratings sind nicht perfekt und können Lücken aufweisen.“

Ein dritter Ansatz ist die Nutzung von Ausschlusslisten. Einige Fondsanbieter wie Deka oder Union Investment bieten Produkte an, die explizit bestimmte Branchen oder Unternehmen ausschließen. Allerdings sind diese Fonds oft teurer und nicht für jeden Anleger zugänglich. Die Verbraucherzentrale rät: „Anleger sollten sich nicht allein auf das Label ‚nachhaltig‘ verlassen, sondern die Inhalte des Fonds genau prüfen.“


  • referencia institucional (\bBaFin\b): https://www.bafin.de/

Die Grenzen der ESG-Transformation – und was das für Anleger bedeutet

Die Diskussion um ESG-Investments zeigt ein grundlegendes Dilemma: Nachhaltigkeit ist kein absoluter, sondern ein relativer Begriff. Ein Unternehmen, das in einem Bereich Fortschritte macht, kann in einem anderen weiterhin gegen Menschenrechte verstoßen. Die Regulierung verlangt Transparenz, aber keine Perfektion – und das hat Konsequenzen für Anleger.

Die OECD warnt in ihrer Studie (2021): „Die aktuellen ESG-Standards sind nicht ausreichend, um systematische Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Anleger müssen sich bewusst sein, dass sie auch mit ‚nachhaltigen‘ Fonds indirekt in solche Praktiken investieren können.“ Gleichzeitig betont die OECD, dass ESG-Investments einen positiven Einfluss haben können, wenn sie als Hebel für Veränderungen genutzt werden – etwa durch Engagement-Strategien, bei denen Fondsanbieter mit Unternehmen über Verbesserungen verhandeln.

Für Anleger bedeutet das: Es gibt keine perfekte Lösung, aber es gibt Wege, die Risiken zu minimieren. Wer vermeiden möchte, in umstrittene Unternehmen zu investieren, sollte nicht nur auf das Label „nachhaltig“ vertrauen, sondern die tatsächlichen Investments des Fonds prüfen. Gleichzeitig sollte man sich bewusst sein, dass auch die strengsten ESG-Filter Lücken aufweisen können.


Fazit: Transparenz ja, Perfektion nein

Indexfonds bieten Anlegern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, in breite Märkte zu investieren – doch sie sind kein Allheilmittel für ethische oder nachhaltige Investments. Die aktuellen ESG-Kriterien und Regulierungen sorgen für mehr Transparenz, können aber keine absolute Trennung von umstrittenen Praktiken garantieren. Für Anleger, die ihre Investments an ethischen oder menschenrechtlichen Standards ausrichten möchten, bedeutet das: Prüfung ist Pflicht.

Die Frage bleibt: Kann ein Anleger wirklich sicher sein, dass sein Geld nicht in Unternehmen fließt, die Menschenrechte verletzen? Die Antwort lautet: Nein, nicht vollständig. Aber mit den richtigen Tools und einer kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten von Fonds lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.


FAQ

Können Indexfonds Unternehmen mit Menschenrechtsverstößen vollständig ausschließen? Nein. Selbst Fonds mit strengen ESG-Kriterien können solche Unternehmen enthalten, solange sie andere Kriterien erfüllen. Die Regulierung verlangt Transparenz, aber keine absolute Ausschlussliste.

Wie kann ich prüfen, ob ein Fonds umstrittene Unternehmen enthält? Ein Blick auf die Top-Positionen des Fonds und die Nutzung von ESG-Ratings von Drittanbietern wie Sustainalytics oder MSCI ESG Ratings kann helfen. Auch die Prospekte der Fonds enthalten oft Informationen zu den größten Beteiligungen.

Sind ESG-Fonds wirklich nachhaltiger als herkömmliche Fonds? Das kommt auf die Definition von Nachhaltigkeit an. ESG-Fonds berücksichtigen ökologische, soziale und governance-bezogene Kriterien, aber sie garantieren keine absolute Trennung von umstrittenen Praktiken. Studien zeigen, dass die Unterschiede zwischen ESG- und Nicht-ESG-Fonds oft geringer sind als erwartet.


Quellen

  • ESMA (2022): *ESG disclosures in

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