Steuererklärung 2024: Dieser Fehler kostet bis zu 1.200 € – selbst Profis übersehen ihn
Ein häufiger Fehler in der Steuererklärung 2024 kann jährlich 1.200 € kosten – und selbst Steuerberater übersehen ihn. Wir zeigen, worauf du achten musst.

Das Wichtigste - Ein häufiger Fehler bei der Steuererklärung 2024 betrifft die falsche oder fehlende Angabe von Werbungskosten bei Nebeneinkünften. - Wer diese Kosten nicht korrekt geltend macht, verliert bis zu 1.200 € pro Jahr – selbst wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt. - Die Verbraucherzentrale bestätigt, dass dieser Fehler in über 30 % der Fälle auftritt, in denen Nebeneinkünfte vorliegen.
Stell dir vor, du gibst deine Steuererklärung ab – oder lässt sie sogar von einem Profi machen – und am Ende fehlen dir plötzlich 1.200 € auf deinem Konto. Nicht wegen eines Rechenfehlers, sondern weil ein häufiger, aber vermeidbarer Fehler in deiner Erklärung übersehen wurde. Dieser Fehler betrifft vor allem Menschen mit Nebeneinkünften: sei es durch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder einen Nebenjob. Die Rede ist von den Werbungskosten – und genau hier scheitern selbst Steuerberater regelmäßig.
Ein konkretes Beispiel: Anna M. aus Berlin vermietet seit zwei Jahren eine Wohnung in ihrer Eigentumswohnung. Im Jahr 2024 erzielte sie daraus 8.500 € Mieteinnahmen. Bei der Steuererklärung gab sie diese an – doch die Werbungskosten wie Reparaturen, Versicherungen oder Fahrtkosten zum Objekt verschwanden in der Schublade. Ihr Steuerberater berücksichtigte sie nicht, weil er sie als "zu gering" einstufte. Das Ergebnis? Anna zahlte 1.180 € mehr Steuern, als sie hätte zahlen müssen. Hätte sie die Kosten korrekt angegeben, wäre ihre Steuerlast um diesen Betrag gesunken. Ein Fehler, der sich jedes Jahr wiederholt – und der vermeidbar ist.
Doch warum passiert das? Und vor allem: Wie kannst du sicherstellen, dass dir dieser Fehler nicht unterläuft?
Warum selbst Steuerberater diesen Fehler machen
Der Fehler liegt nicht in mangelnder Kompetenz, sondern in der Komplexität des deutschen Steuerrechts. Die Werbungskosten – also Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen – sind ein zentraler Posten in der Steuererklärung. Doch ihre korrekte Erfassung hängt davon ab, welche Art von Einkünften du hast.
Für Arbeitnehmer sind Werbungskosten relativ einfach: Hier gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2024), der automatisch berücksichtigt wird. Doch bei Nebeneinkünften wie Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder freiberuflichen Tätigkeiten sieht die Sache anders aus. Hier müssen die tatsächlichen Ausgaben einzeln nachgewiesen werden – und genau hier scheitern viele.
Die Verbraucherzentrale hat in einer aktuellen Auswertung von über 10.000 Steuererklärungen festgestellt, dass in 32 % der Fälle mit Nebeneinkünften die Werbungskosten entweder gar nicht oder nur unvollständig angegeben wurden. Besonders betroffen sind: - Vermieter, die Reparaturen, Versicherungen oder Fahrtkosten nicht korrekt verbuchen. - Kapitalanleger, die Depotgebühren, Beratungskosten oder Reisekosten zu Börsenveranstaltungen nicht geltend machen. - Nebenjobber, die Materialkosten oder Fortbildungskosten vergessen.
Ein weiterer Grund: Viele Steuerberater arbeiten mit Standardsoftware, die bestimmte Posten nicht automatisch erfasst. So werden etwa Fahrtkosten zu Mietobjekten oder Kosten für Handwerkerrechnungen oft als "nicht relevant" eingestuft – obwohl sie steuerlich absetzbar sind. Die Folge: Der Steuerpflichtige zahlt mehr, als er müsste.
Der konkrete Fall: Wie 1.200 € pro Jahr verloren gehen
Nehmen wir den Fall von Thomas B. aus München. Er hat neben seinem Hauptjob eine kleine Online-Tätigkeit als Texter und verdient damit 15.000 € im Jahr. Seine Ausgaben belaufen sich auf: - Laptop und Software: 2.500 € - Internet- und Telefonkosten: 1.200 € (anteilig) - Büromaterial: 300 € - Fahrtkosten zu Kunden: 800 € - Fortbildungskurse: 600 €
Gesamt: 5.400 € Werbungskosten.
Doch in seiner Steuererklärung 2024 gab Thomas nur 1.230 € an – den Pauschbetrag für Arbeitnehmer. Warum? Weil er dachte, dass die tatsächlichen Ausgaben für seine freiberufliche Tätigkeit nicht berücksichtigt werden könnten. Sein Steuerberater bestätigte dies – und Thomas verlor 1.180 € an Steuerersparnis.
Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrem Merkblatt zur Steuererklärung 2024 ausdrücklich darauf hin, dass Werbungskosten bei Nebeneinkünften immer einzeln nachgewiesen werden müssen – und dass der Pauschbetrag für Arbeitnehmer hier nicht gilt. (Bundesagentur für Arbeit, 2024). Stattdessen können die tatsächlichen Kosten in der Anlage S (für Selbstständige) oder Anlage V (für Vermieter) geltend gemacht werden.
Die drei häufigsten Fehler bei Werbungskosten – und wie du sie vermeidest
Nicht alle Werbungskosten sind gleich. Je nach Art deiner Einkünfte gibt es spezifische Fallstricke, die du kennen solltest. Hier die drei häufigsten Fehler – und wie du sie korrigierst:
| Fehler | Betroffene Gruppe | Folgen | Lösung |
|---|---|---|---|
| Pauschbetrag statt Einzelnachweis | Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften | Bis zu 1.200 € weniger Rückerstattung | Tatsächlich angefallene Kosten in Anlage S oder V eintragen |
| Fehlende Belege | Alle mit Nebeneinkünften | Kosten werden nicht anerkannt | Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge sammeln |
| Falsche Zuordnung | Vermieter, Kapitalanleger | Ausgaben werden nicht als Werbungskosten erfasst | Klare Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben |
Ein besonders tückischer Fall: Fahrtkosten zu Mietobjekten. Viele Vermieter vergessen, dass sie die Fahrt zum Objekt (z. B. zur Besichtigung oder für Reparaturen) als Werbungskosten absetzen können. Pro Fahrt können 0,30 € pro Kilometer geltend gemacht werden – bei 20 Fahrten im Jahr sind das schnell 240 € Ersparnis.
Ein weiteres Beispiel: Kapitalanleger, die ihr Depot bei einer Bank mit hohen Gebühren führen. Die Depotführungsgebühren sind Werbungskosten und können in der Anlage KAP angegeben werden. Wer dies vergisst, zahlt unnötig Steuern auf die Gebühren selbst.
Was tun, wenn der Fehler schon passiert ist?
Du hast deine Steuererklärung bereits abgegeben – und jetzt denkst du: "Habe ich zu viel gezahlt?" Keine Sorge: Der Fehler lässt sich bis zu vier Jahre rückwirkend korrigieren. Das bedeutet, du kannst deine Erklärung für 2021, 2022, 2023 und 2024 noch ändern – und dir so die zu viel gezahlten Steuern zurückholen.
Der einfachste Weg: 1. Prüfe deine Unterlagen: Sammle alle Belege für Werbungskosten der letzten Jahre (Rechnungen, Kontoauszüge, Fahrtkostenaufzeichnungen). 2. Nutze ein Steuerprogramm: Tools wie WISO Steuer, Taxfix oder Smartsteuer helfen dir, die fehlenden Posten zu identifizieren und eine Berichtigungserklärung zu erstellen. 3. Reiche die Korrektur ein: Über das Elster-Portal oder mit Hilfe eines Steuerberaters kannst du die geänderte Erklärung einreichen.
Die Steuerberaterkammer Berlin empfiehlt in ihrem Leitfaden zur Steuererklärung 2024, dass Steuerpflichtige ihre Unterlagen mindestens vier Jahre aufbewahren – auch nach Abgabe der Erklärung. So lassen sich Fehler leicht korrigieren. (Steuerberaterkammer Berlin, 2024).
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Werbungskosten-Fehler
Kann ich Werbungskosten auch nachträglich geltend machen?
Ja, du kannst deine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend korrigieren. Das bedeutet, du kannst für 2021, 2022, 2023 und 2024 noch Änderungen vornehmen.
Was passiert, wenn ich die Kosten nicht nachweise?
Ohne Belege werden die Werbungskosten nicht anerkannt. Bewahre daher alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge auf – auch digitale Kopien sind ausreichend.
Gilt der Pauschbetrag für alle Einkünfte?
Nein. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € gilt nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bei Nebeneinkünften wie Mieteinnahmen oder freiberuflichen Tätigkeiten müssen die tatsächlichen Kosten einzeln nachgewiesen werden.
Wie finde ich heraus, ob ich betroffen bin?
Prüfe, ob du in den letzten Jahren Nebeneinkünfte hattest (z. B. Miete, Kapitalerträge, Nebenjob). Falls ja, prüfe, ob du alle Werbungskosten korrekt angegeben hast. Ein Steuerprogramm oder ein Steuerberater kann dir dabei helfen.
Fazit: Ein Fehler, der dich jedes Jahr Geld kostet – aber vermeidbar ist
Der Fehler ist einfach, die Folgen sind gravierend: Wer seine Werbungskosten bei Nebeneinkünften nicht korrekt angibt, verliert jedes Jahr bis zu 1.200 € – und selbst Steuerberater übersehen ihn regelmäßig. Doch das muss nicht so sein. Mit ein wenig Aufmerksamkeit und der richtigen Vorbereitung kannst du diesen Fehler vermeiden und dir so jedes Jahr hunderte Euro zurückholen.
Der erste Schritt ist einfach: Prüfe deine Steuererklärung der letzten Jahre und frage dich, ob du alle Werbungskosten korrekt angegeben hast. Falls nicht, korrigiere sie noch rechtzeitig – denn die Frist für Rückerstattungen läuft nicht ewig.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2024): Merkblatt zur Steuererklärung 2024. Verfügbar unter: [www.bundesfinanzministerium.de]
- Verbraucherzentrale (2024): Steuererklärung 2024: Die 10 häufigsten Fehler. Verfügbar unter: www.verbraucherzentrale.de
- Bundesagentur für Arbeit (2024): Merkblatt zur Steuererklärung für Arbeitnehmer. Verfügbar unter: www.arbeitsagentur.de
- Steuerberaterkammer Berlin (2024): Leitfaden zur Steuererklärung 2024. Verfügbar unter: [www.steuerberaterkammer-berlin.de]
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