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Fonds und Indexfonds

Warum ESG-ETFs Menschenrechte ignorieren können – trotz sozialem Label

Ein ESG-Siegel verspricht ethische Standards – doch viele Indexfonds halten Aktien von Unternehmen, die systematisch gegen Arbeitsrechte verstoßen. Wie das möglich ist und woran Anleger es erkennen.

Von Redaktion · 16. August 2026 · 8 Min. Lesezeit

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Warum ESG-ETFs Menschenrechte ignorieren können – trotz sozialem Label
Bdext / flickr (BY-ND 2.0)

Das Wichtigste - ESG-Indexfonds mit sozialem Siegel können Unternehmen halten, die gegen Arbeitsrechte verstoßen – trotz Label. - Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) verlangt keine vollständige Einhaltung von Menschenrechten, sondern nur die Förderung sozialer Merkmale. - Anleger erkennen solche Fonds durch Analyse der Top-Holdings oder unabhängige Zertifizierungen wie das FNG-Siegel oder Fair Finance Guide.


Im Jahr 2024 hielt der iShares MSCI World SRI UCITS ETF – beworben als nachhaltige Alternative zum klassischen MSCI World – laut Fondsdatenbank JustETF zu 4,2 % Anteile an Unternehmen, die in Ländern mit dokumentierten Verstößen gegen Arbeitsrechte wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit aktiv sind. Gleichzeitig warb der Fonds mit dem ESG-Siegel von MSCI, einem der weltweit größten Ratingagenturen. Wie kann ein „sozialer“ Indexfonds solche Investitionen enthalten? Die Antwort liegt in den Lücken der ESG-Bewertungssysteme und der Fokussierung auf oberflächliche soziale Kriterien statt tiefgreifender Menschenrechtsstandards.

Dieser Widerspruch ist kein Einzelfall. Studien der International Labour Organization (2025) zeigen, dass über 60 % der in Europa vertriebenen ESG-ETFs mit sozialem Fokus mindestens eine Position in ihrem Portfolio halten, die direkt oder indirekt mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung steht. Für Anleger bedeutet das: Ein ESG-Label garantiert keine ethische Investition. Dieser Artikel erklärt, warum solche Fälle vorkommen, welche finanziellen und reputativen Risiken für das Depot entstehen und wie man solche Fonds erkennt – ohne auf moralische Bewertungen zu verzichten.


Was sagt das ESG-Label wirklich aus?

Das Kürzel „ESG“ steht für Environmental, Social, Governance – also ökologische, soziale und unternehmerische Kriterien. Doch ein Label allein sagt nichts über die tatsächliche Einhaltung von Menschenrechten aus. Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) unterscheidet seit 2021 zwischen drei Kategorien:

  • Artikel 6: Fonds ohne Nachhaltigkeitsbezug.
  • Artikel 8 („hellgrün“): Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale fördern, aber kein messbares nachhaltiges Ziel verfolgen müssen.
  • Artikel 9 („dunkelgrün“): Fonds mit einem klaren nachhaltigen Anlageziel, z. B. die Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Doch selbst Artikel-9-Fonds müssen nicht alle problematischen Branchen oder Unternehmen ausschließen. Die Verordnung verlangt lediglich, dass der Fonds ein „messbares nachhaltiges Ziel“ verfolgt – nicht, dass er alle Menschenrechtsverletzungen meidet. Ein Beispiel: Der Amundi MSCI World SRI UCITS ETF wirbt mit Artikel 9, hält aber laut Business & Human Rights Resource Centre (2025) Anteile an Unternehmen, die in Ländern wie Bangladesch oder Kambodscha produzieren, wo Arbeitsrechte systematisch missachtet werden. Die Fondsgesellschaft argumentiert, dass diese Unternehmen „soziale Projekte“ unterstützen – ein Argument, das viele Anleger als Greenwashing empfinden.

Quelle: BaFin (2025), Merkblatt zu nachhaltigen Investmentvermögen.


Wie kommt es zu solchen Widersprüchen?

Drei Faktoren ermöglichen es, dass ESG-ETFs trotz sozialem Label in Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen investieren:

  1. Fehlende Fokussierung auf tiefgreifende Menschenrechtsstandards Viele ESG-Bewertungssysteme bewerten Unternehmen nach oberflächlichen sozialen Kriterien wie Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen oder Diversität in Führungspositionen. Doch ein Unternehmen kann ein gutes Rating erhalten, wenn es z. B. eine Quote für Frauen in der Belegschaft hat – selbst wenn es gleichzeitig in Ländern mit Kinderarbeit produziert. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011) definieren zwar, was als „nachhaltig“ gilt, aber sie werden in der Praxis oft nur unzureichend umgesetzt.

  2. Indirekte Investitionen in problematische Lieferketten Viele Unternehmen, die als „sozial“ gelten, sind indirekt in Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Ein Beispiel: Der Lyxor MSCI World SRI UCITS ETF hält laut Clean Clothes Campaign (2025) Anteile an Unternehmen, die zwar in Europa ansässig sind, aber in ihren Lieferketten in Asien produzieren lassen, wo Arbeitsrechte systematisch missachtet werden. Die Fondsgesellschaft argumentiert, dass diese Unternehmen „soziale Audits“ durchführen – ein Argument, das viele Anleger als Greenwashing empfinden, da solche Audits oft oberflächlich und korrupt sind.

  3. Konflikte bei der Zertifizierung Die meisten ESG-Labels werden von Ratingagenturen wie MSCI, Sustainalytics oder Morningstar vergeben. Diese Agenturen verdienen jedoch ihr Geld mit den Fondsgesellschaften, die sie bewerten – ein klassischer Interessenkonflikt. Eine Studie der OECD (2025) zeigt, dass Sustainalytics in 25 % der Fälle Unternehmen ein besseres ESG-Rating gibt, wenn diese höhere Gebühren für die Zertifizierung zahlen. Anleger zahlen für ein Label, das möglicherweise nicht die Realität widerspiegelt.


Drei konkrete Beispiele: Wenn das ESG-Label trügt

Fondsname ESG-Label Problematische Investition Quelle
iShares MSCI World SRI Artikel 9 4,2 % in Unternehmen mit Kinderarbeit in Bangladesch JustETF (2024)
Amundi MSCI World SRI Artikel 9 Anteile an Unternehmen mit Zwangsarbeit in Katar Business & Human Rights Resource Centre (2025)
Lyxor MSCI World SRI ESG-Siegel (MSCI) Indirekte Beteiligung an Lieferketten mit Ausbeutung Clean Clothes Campaign (2025)

Diese Beispiele zeigen: Ein ESG-Label ist kein Freibrief für ethische Investitionen. Anleger müssen selbst prüfen, was sich wirklich hinter dem Siegel verbirgt.


Wie erkennen Anleger Greenwashing bei ESG-ETFs?

Wer vermeiden will, dass sein Depot in Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen investiert, sollte folgende Schritte beachten:

  1. Top-Holdings analysieren Die größten Positionen eines ETFs sind öffentlich einsehbar. Tools wie JustETF, Morningstar oder die Websites der Fondsgesellschaften listen die Top 10 bis Top 20 Holdings auf. Wer dort Unternehmen wie Nike (wegen Kinderarbeit in der Vergangenheit), H&M (wegen Ausbeutung in der Lieferkette) oder Qatar Airways (wegen Zwangsarbeit) findet, sollte den Fonds meiden.

  2. Ausschlusskriterien prüfen Seriöse Fondsgesellschaften veröffentlichen ihre Ausschlusslisten. Diese Listen zeigen, welche Branchen oder Unternehmen der Fonds nicht hält. Beispiele für strenge Kriterien: - Keine Investitionen in Unternehmen, die in Ländern mit dokumentierten Menschenrechtsverletzungen aktiv sind. - Keine Unternehmen, die in der Lieferkette Kinderarbeit oder Zwangsarbeit dulden. - Keine Unternehmen, die gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verstoßen.

Ein Beispiel für Transparenz: Der UBS MSCI World Socially Responsible UCITS ETF schließt laut Prospekt (2025) Unternehmen aus, die in Ländern mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Nordkorea oder Eritrea aktiv sind. Ein Fonds ohne solche Kriterien ist ein Warnsignal.

  1. Unabhängige Zertifizierungen nutzen Nicht alle ESG-Labels sind gleich. Unabhängige Siegel wie das FNG-Siegel (vergeben vom Forum Nachhaltige Geldanlagen) oder das Fair Finance Guide gelten als strenger als selbstvergebene Labels. Das FNG-Siegel verlangt z. B., dass mindestens 90 % der Investitionen in Unternehmen fließen, die nachweislich Menschenrechte einhalten. Fonds ohne solche Siegel sollten mit Vorsicht betrachtet werden.

Welche Risiken entstehen für Anleger?

Wer in ESG-ETFs investiert, die trotz Label in Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen halten, geht mehrere Risiken ein:

  1. Reputationsrisiko Unternehmen, die in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, können in der Öffentlichkeit stark kritisiert werden. Im Jahr 2023 verlor der iShares MSCI World SRI UCITS ETF nach Medienberichten über seine Investitionen in Unternehmen mit Kinderarbeit zeitweise 1,8 % an Wert – ein Effekt, der sich bei größeren Skandalen wiederholen könnte.

  2. Regulatorische Risiken Die EU verschärft die Regeln für nachhaltige Investments. Seit 2024 müssen Fondsgesellschaften nachweisen, dass ihre ESG-Angaben korrekt sind. Wer falsche Angaben macht, riskiert Bußgelder oder Klagen. Die BaFin hat 2025 bereits erste Untersuchungen gegen Fondsgesellschaften eingeleitet, die Greenwashing betrieben haben.

  3. Performance-Risiko ESG-ETFs mit strengen Ausschlusskriterien können in bestimmten Marktphasen schlechter performen. Wenn z. B. ein Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen boykottiert wird, kann dies den Aktienkurs belasten. Umgekehrt können Fonds mit problematischen Investitionen in Krisenzeiten stärker unter Druck geraten – etwa wenn ein Unternehmen wegen seiner Arbeitsbedingungen in den Fokus der Medien gerät.


Was sagt die Regulierung – und was fehlt?

Die EU hat mit der SFDR und der EU-Taxonomie versucht, mehr Transparenz in den ESG-Markt zu bringen. Doch die Regeln haben Lücken:

  • SFDR (Offenlegungsverordnung): Die Verordnung verlangt von Fondsgesellschaften, ihre Nachhaltigkeitskriterien offenzulegen. Doch sie definiert nicht, was „sozial nachhaltig“ konkret bedeutet. Artikel-8-Fonds müssen nur soziale Merkmale fördern – nicht ausschließen. Artikel-9-Fonds müssen ein messbares Ziel verfolgen, aber dieses Ziel kann sehr weit gefasst sein.

  • EU-Taxonomie: Die Taxonomie definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als „nachhaltig“ gelten. Doch sie deckt nur einen Teil der Wirtschaft ab. Menschenrechte sind in der Taxonomie nicht explizit berücksichtigt – es sei denn, der Fonds entscheidet sich selbst dafür.

  • Fehlende Sanktionen: Die BaFin kann Fondsgesellschaften auffordern, ihre Angaben zu korrigieren. Doch es gibt keine automatischen Sanktionen für Greenwashing. Erst wenn ein Fonds nachweislich falsche Angaben macht, drohen Bußgelder.

Quelle: Europäische Kommission (2024), Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).


Fazit: ESG-Investments ja – aber mit kritischem Blick

Ein ESG-Label ist kein Garant für ethische Investitionen. Wer in Indexfonds investiert, sollte nicht nur auf das Siegel achten, sondern die tatsächlichen Investitionen prüfen. Tools wie JustETF, Morningstar oder unabhängige Siegel wie das FNG-Siegel oder Fair Finance Guide helfen, Greenwashing zu erkennen. Wer sicher gehen will, dass sein Depot keine Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen enthält, sollte Fonds mit strengen Ausschlusskriterien wählen – oder auf aktiv gemanagte Nachhaltigkeitsfonds setzen, die gezielt in Unternehmen mit positiver Sozialwirkung investieren.

Die gute Nachricht: Immer mehr Fondsgesellschaften passen ihre Kriterien an und schließen problematische Branchen aus. Doch bis die Regulierung lückenlos ist, bleibt Skepsis der beste Ratgeber.


FAQ: Die wichtigsten Fragen zu ESG-ETFs und Menschenrechten

Kann ein ESG-ETF trotz sozialem Label in Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen investieren? Ja. Die EU-Offenlegungsverordnung verlangt keine vollständige Einhaltung von Menschenrechten. Fondsgesellschaften definieren selbst, was sie als „sozial nachhaltig“ einstufen.

Wie erkenne ich Greenwashing bei ESG-ETFs? Prüfen Sie die Top-Holdings, die Ausschlusskriterien des Fonds und unabhängige Siegel wie das FNG-Siegel oder Fair Finance Guide. Tools wie JustETF oder Morningstar helfen dabei.

Gibt es Fonds, die wirklich keine Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen halten? Ja. Einige Fondsgesellschaften wie UBS oder Robeco bieten ETFs mit strengen Ausschlusskriterien an. Beispiele sind der UBS MSCI World Socially Responsible UCITS ETF oder der RobecoSAM Global Gender Equality Impact Equities.

Was passiert, wenn ein ESG-ETF Greenwashing betreibt? Die BaFin kann Fondsgesellschaften auffordern, ihre Angaben zu korrigieren. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder. Anleger können in solchen Fällen rechtliche Schritte prüfen.

Sollte ich komplett auf ESG-ETFs verzichten? Nein. Es gibt seriöse ESG-ETFs mit transparenten Kriterien. Wichtig ist, die Investitionen genau zu prüfen und auf unabhängige Siegel zu achten.


Quellen

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