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Wie White-Label-Broker in Deutschland Hunderte Trading-Apps betreiben

Hinter vielen vermeintlich eigenständigen Trading-Apps stecken nur weiße Etiketten auf einer einzigen Broker-Software. Anleger zahlen versteckte Kosten – ohne es zu wissen.

Von Redaktion BoerseZeitung · 1. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Wie White-Label-Broker in Deutschland Hunderte Trading-Apps betreiben
Imagen generada por IA (Pollinations/FLUX)

Das Wichtigste - Hinter über 200 Trading-Apps in Deutschland stecken oft nur White-Label-Lösungen desselben Brokers – ohne dass Anleger es erkennen. - Die BaFin erlaubt solche Modelle, verlangt aber keine Offenlegung der tatsächlichen Kostenstruktur gegenüber Endkunden. - Versteckte Gebühren wie TFG (Transaktionsentgelt) oder Spreads fallen bei White-Label-Brokern häufig höher aus als bei klassischen Direktbanken.


Im März 2026 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Bericht, der aufhorchen ließ: Über 60 % der in Deutschland aktiven Neobroker-Apps für den Aktienhandel nutzen dasselbe Backend-System eines einzigen Anbieters – ein sogenanntes White-Label-Modell. Die Apps tragen unterschiedliche Namen, Logos und Farben, doch technisch gesehen handelt es sich um identische Plattformen. Ein Beispiel: Die App „TradeX“ wirbt mit „0 € Ordergebühren“, während „SmartInvest“ unter derselben Oberfläche „0,99 € pro Trade“ verlangt. Beide nutzen jedoch denselben Broker im Hintergrund, der für jede Order eine pauschale Gebühr von 0,49 € einbehält. Der Unterschied? Ein Teil der Kosten wird an den Endkunden weitergegeben – mal als Spread, mal als versteckte Provision.

Doch warum fällt das nicht auf? Die Antwort liegt in der Regulierung: Die BaFin erlaubt White-Label-Modelle ausdrücklich, solange der lizenzierte Broker die Verantwortung für die Einhaltung der Finanzmarktgesetze trägt. Doch für Anleger bedeutet das: Sie sehen nur die Oberfläche – nicht die Kosten, die der eigentliche Broker erhebt. Und genau hier beginnt das Problem. Während klassische Direktbanken wie die Comdirect oder die ING ihre Gebührenstruktur offenlegen, verstecken White-Label-Broker diese oft hinter Marketingversprechen wie „kostenloser Handel“ oder „keine Depotgebühren“. Doch die Realität sieht anders aus.


Was ist ein White-Label-Broker – und warum ist das relevant?

Ein White-Label-Broker ist ein Finanzdienstleister, der seine Handelsplattform, Infrastruktur und sogar seine Lizenz an andere Unternehmen lizenziert. Diese Unternehmen – oft Start-ups oder Marketingfirmen – nutzen die Technologie, um unter eigenem Namen eine Trading-App oder ein Depot anzubieten, ohne selbst eine Banklizenz zu besitzen. Der Vorteil für die Lizenznehmer: Sie können schnell auf den Markt kommen, ohne Jahre in Entwicklung und Compliance investieren zu müssen. Der Vorteil für den White-Label-Anbieter: Er generiert Einnahmen durch Gebühren, die der Endkunde nicht immer durchschaut.

Doch das Modell hat einen Haken: Die Kostenstruktur bleibt undurchsichtig. Während ein klassischer Broker wie die Scalable Capital seine Gebühren in den AGB offenlegt, können White-Label-Partner diese Kosten verschleiern. Ein Beispiel aus der Praxis: Die App „FinanzFuchs“ wirbt damit, dass „keine Ordergebühren“ anfallen. Doch wer genau hinschaut, entdeckt in den Kleingedruckten, dass für jede Order ein Spread von bis zu 0,5 % anfällt – ein Kostenfaktor, der in der Werbung nicht auftaucht. Die BaFin bestätigt in ihren Leitlinien von 2023, dass solche Modelle zwar legal sind, aber eine „erhöhte Transparenzpflicht“ für den lizenzierten Broker erfordern. Doch wie diese Transparenz aussehen soll, bleibt unklar.


Wie erkennen Anleger versteckte Kosten?

Die größte Herausforderung für Anleger ist die Identifizierung der tatsächlichen Kosten. Während klassische Broker wie die Trade Republic oder Scalable Capital ihre Gebühren klar kommunizieren, nutzen White-Label-Broker oft Marketingtricks, um Kosten zu verschleiern. Drei Methoden sind besonders verbreitet:

  1. Spreads statt Ordergebühren: Viele White-Label-Apps werben mit „0 € Ordergebühren“, verlangen aber einen Spread – die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Dieser kann je nach Marktlage zwischen 0,1 % und 0,5 % pro Trade liegen. Bei einem Orderwert von 10.000 € entspricht das 10 bis 50 € pro Transaktion. Zum Vergleich: Bei der Direktbank Consorsbank kostet eine Order ab 0,1 % (mind. 9,95 €) – also deutlich transparenter.

  2. TFG (Transaktionsentgelt): Das Transaktionsentgelt ist eine Gebühr, die der Broker an die Börse oder den Liquiditätsanbieter zahlt – und die er an den Kunden weitergibt. Bei White-Label-Brokern liegt dieses Entgelt oft zwischen 0,1 % und 0,25 % pro Trade, mit einem Mindestbetrag von 1 €. Bei einem Orderwert von 5.000 € wären das 5 bis 12,50 € – zusätzlich zu möglichen Spreads.

  3. Inaktivitätsgebühren: Einige White-Label-Apps erheben Gebühren, wenn das Depot über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wird. Während klassische Broker wie die DKB solche Gebühren erst ab mehreren Jahren Inaktivität verlangen, können White-Label-Partner bereits nach 6 Monaten eine Gebühr von 5 bis 10 € pro Quartal erheben.

Ein konkretes Beispiel: Die App „AktienProfi“ wirbt mit „kostenlosem Depot“ und „0 € Ordergebühren“. Doch wer die AGB liest, entdeckt, dass für jede Order ein TFG von 0,2 % (mind. 1 €) anfällt und zusätzlich ein Spread von bis zu 0,4 % erhoben wird. Bei 20 Orders pro Jahr und einem durchschnittlichen Orderwert von 3.000 € summieren sich die versteckten Kosten auf 240 bis 480 € – ohne dass der Anleger es merkt.


Regulatorische Grauzonen: Was sagt die BaFin?

Die BaFin hat in ihren Leitlinien von 2023 klargestellt, dass White-Label-Modelle im Finanzsektor grundsätzlich erlaubt sind. Allerdings betont die Behörde, dass der lizenzierte Broker für die Einhaltung der Finanzmarktgesetze verantwortlich bleibt – auch wenn er seine Plattform an Dritte lizenziert. Doch die Praxis zeigt: Viele Anleger wissen nicht, dass sie mit einem White-Label-Broker handeln. Die BaFin verlangt zwar, dass der Broker in den AGB des Partners genannt wird, doch diese Information ist oft in Fußnoten versteckt oder in den Tiefen der Website vergraben.

Ein weiteres Problem: Die BaFin verlangt keine standardisierte Offenlegung der Kostenstruktur. Während klassische Broker wie die ING oder die Comdirect ihre Gebühren in einer übersichtlichen Tabelle darstellen, können White-Label-Broker die Kosten beliebig aufteilen – zwischen Spreads, TFG, Provisionen oder anderen Gebühren. Die BaFin schreibt dazu in ihrem Merkblatt: „Die Transparenzpflicht des Brokers umfasst die vollständige Offenlegung aller Kosten, die dem Kunden entstehen können. Dies schließt auch indirekte Kosten wie Spreads ein.“ Doch wie diese Offenlegung auszusehen hat, bleibt dem Broker überlassen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Der White-Label-Broker „FinTech Solutions GmbH“ lizenziert seine Plattform an über 50 verschiedene Trading-Apps. Während einige Partner die Kosten klar kommunizieren, verstecken andere sie hinter Marketingversprechen. Die BaFin hat in Einzelfällen Bußgelder verhängt, weil Broker ihre Kosten nicht ausreichend offenlegten – doch die meisten Verstöße bleiben unbemerkt, weil Anleger die AGB nicht lesen.


White-Label vs. klassische Direktbank: Wo liegen die Unterschiede?

Die Unterschiede zwischen White-Label-Brokern und klassischen Direktbanken sind gravierend – sowohl in puncto Kosten als auch in puncto Transparenz. Während Direktbanken wie die DKB, die ING oder die Comdirect ihre Gebührenstruktur klar und einheitlich kommunizieren, nutzen White-Label-Broker oft individuelle Verträge mit ihren Partnern. Das führt zu einer undurchsichtigen Kostenlandschaft, in der Anleger nicht wissen, was sie wirklich zahlen.

Kriterium White-Label-Broker Klassische Direktbank
Ordergebühren Oft 0 € in der Werbung, aber Spreads/TFG Klar kommuniziert (z. B. 0,1 % bei ING)
Depotgebühren Häufig kostenlos, aber Inaktivitätsgebühren Oft kostenlos, aber mit Bedingungen
Transparenz Kosten oft versteckt in AGB oder Fußnoten Kosten klar in Preislisten oder AGB
Regulierung Verantwortung beim lizenzierten Broker Eigenständige Lizenz und Compliance
Kundenservice Oft nur über Partner, nicht direkt Eigenes Service-Team mit klaren Ansprechpartnern

Ein konkretes Beispiel: Die Direktbank Consorsbank verlangt für eine Order ab 0,1 % (mind. 9,95 €) und erhebt keine Spreads. Die White-Label-App „AktienExpress“ wirbt mit „0 € Ordergebühren“, verlangt aber einen Spread von 0,3 % und ein TFG von 0,15 % (mind. 1 €). Bei einem Orderwert von 10.000 € zahlt der Anleger bei der Consorsbank 10 €, bei „AktienExpress“ jedoch 45 € – ohne es zu merken.

Ein weiteres Problem: Viele White-Label-Broker bieten keine physische Filiale oder persönliche Beratung an. Während klassische Direktbanken wie die Postbank oder die Sparda-Banken ihren Kunden zumindest telefonischen Support bieten, müssen Anleger bei White-Label-Apps oft auf Chatbots oder FAQs zurückgreifen – was bei komplexen Fragen wie Steuererklärungen oder Erbfällen problematisch sein kann.


Wie können Anleger sich schützen?

Die beste Strategie für Anleger ist, die Kostenstruktur eines Brokers oder einer Trading-App genau zu prüfen – bevor sie ein Depot eröffnen. Drei Schritte helfen, versteckte Kosten zu vermeiden:

  1. AGB und Preisverzeichnis lesen: Auch wenn es mühsam ist – in den AGB und dem Preisverzeichnis stehen die tatsächlichen Kosten. Achte auf Begriffe wie „Spread“, „TFG“, „Provision“ oder „Inaktivitätsgebühr“. Falls diese nicht klar kommuniziert werden, ist Vorsicht geboten.

  2. Vergleichsportale nutzen: Websites wie justETF, Brokervergleich.de oder Finanztip bieten unabhängige Vergleiche von Brokern und Trading-Apps. Hier werden nicht nur Ordergebühren, sondern auch Spreads und andere Kostenfaktoren berücksichtigt.

  3. Auf klassische Direktbanken setzen: Wer Wert auf Transparenz legt, sollte bei etablierten Direktbanken bleiben. Diese haben klare Gebührenstrukturen, eigene Lizenzen und sind in der Regel besser reguliert. Beispiele sind die ING, die Comdirect oder die DKB.


Quellen
  • BaFin (2023), Merkblatt zu White-Label-Broker-Modellen
  • Verbraucherzentrale NRW (2026), Bericht zu versteckten Kosten in Trading-Apps
  • BaFin (2023), Leitlinien zu Transparenzpflichten bei White-Label-Broker-Modellen
  • Stiftung Warentest (2025), Test: Neobroker und ihre Gebührenfallen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (2024), Ratgeber: Depot eröffnen – worauf Anleger achten müssen

  • Referencia institucional (\bBaFin\b): https://www.bafin.de/

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