Warum Supermärkte Kreditkartengebühren verlangen – und wann das legal ist
Edeka, Rewe und Co. berechnen bis zu 1,5 % Aufschlag für Kreditkartenzahlungen. Doch ist das erlaubt? Wir erklären die Regeln, Ausnahmen und wie Sie die Gebühr umgehen.

Das Wichtigste - Supermärkte in Deutschland dürfen Kreditkartengebühren auf Kunden abwälzen, wenn sie die Vorgaben der PSD2 und der EU-Verordnung 2015/751 einhalten. - Die Gebühr liegt meist zwischen 0,3 % und 1,5 % des Rechnungsbetrags und wird nur bei Kreditkartenzahlungen fällig. - Verbraucher können die Gebühr vermeiden, indem sie auf Girokarte, Barzahlung oder kontaktloses Bezahlen mit Debitkarte ausweichen.
Am Samstagmorgen steht Lena Meier vor dem Regal mit Bio-Äpfeln im Edeka-Markt um die Ecke. Die Kasse piept, die Verkäuferin fragt: "Kreditkarte oder Bar?" Lena zahlt mit Karte – und sieht auf dem Bon einen neuen Posten: 0,45 € Kreditkartengebühr. "Das ist doch nicht legal!", denkt sie. Doch die Praxis ist verbreitet: Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale (2023) verlangen 12 % der Supermärkte in Deutschland eine solche Gebühr – Tendenz steigend. Doch woher kommt diese Praxis? Und vor allem: Ist sie überhaupt erlaubt?
Die Antwort liegt in einem komplexen Geflecht aus europäischen Verordnungen, deutschen Gesetzen und der Frage, ob der Handel seine Kosten fair auf die Kunden umlegt. Für Lena und Millionen anderer Verbraucher bedeutet das: Wer nicht aufpasst, zahlt drauf – oft ohne es zu merken.
Warum Supermärkte Gebühren verlangen: Die Kosten hinter der Kreditkarte
Jede Kreditkartenzahlung im Supermarkt kostet den Händler Geld. Diese Kosten setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:
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Die Interbankengebühr (Interchange Fee): Laut EU-Verordnung 2015/751 (auch Interchange Fee Regulation, IFR) dürfen Banken für Kreditkartenzahlungen maximal 0,2 % bis 0,3 % des Umsatzes als Gebühr verlangen – je nach Kartentyp. Für Debitkarten (Girokarten) liegt die Obergrenze bei 0,2 %, für Kreditkarten bei 0,3 %. Allerdings zahlen Händler in der Praxis oft mehr, da sie zusätzliche Gebühren ihrer Hausbank oder des Kartensystems (Visa, Mastercard) tragen müssen.
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Zusätzliche Kosten der Hausbank: Viele Banken berechnen Supermärkten eine pauschale Transaktionsgebühr von 0,10 € bis 0,30 € pro Zahlung – unabhängig vom Umsatz. Bei kleinen Beträgen (z. B. unter 10 €) kann diese Pauschale den eigentlichen Umsatz übersteigen.
Beispiel: Ein Kunde kauft für 20 € ein. Die Interbankengebühr beträgt 0,3 % (0,06 €), die Hausbank des Supermarkts berechnet 0,20 € pauschal. Insgesamt entstehen dem Händler also 0,26 € Kosten. Verlangt er nun eine Gebühr von 0,5 %, deckt er diese Kosten ab – und verdient sogar noch etwas.
Doch warum geben nicht alle Supermärkte diese Kosten weiter? Die Antwort liegt in der Kundenbindung: Viele Händler verzichten auf die Gebühr, um ihre Attraktivität zu erhöhen. Aldi Süd und Lidl beispielsweise erheben keine Kreditkartengebühren, während Edeka, Rewe und einige kleinere Ketten sie in bestimmten Filialen oder Regionen verlangen.
Die rechtliche Grauzone: Wann ist die Gebühr erlaubt?
Die Frage, ob Supermärkte Kreditkartengebühren verlangen dürfen, ist seit Jahren umstritten. Die rechtliche Grundlage bildet vor allem die PSD2 (Zahlungsdienste-Richtlinie 2015/2366), die in Deutschland durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (ZDUG) umgesetzt wurde. Artikel 110 der PSD2 regelt das sogenannte "Surcharging" – also die Möglichkeit, Gebühren auf bestimmte Zahlungsarten umzulegen.
Die drei Bedingungen für legale Gebühren:
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Keine Diskriminierung: Der Händler darf die Gebühr nicht nur bei Kreditkarten erheben, sondern muss sie für alle elektronischen Zahlungsmittel (z. B. auch Debitkarten) anwenden – oder zumindest nachvollziehbar begründen, warum nur Kreditkarten betroffen sind. Eine pauschale Gebühr nur für Kreditkarten ist unzulässig.
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Transparenz: Die Gebühr muss vor der Zahlung klar kommuniziert werden – entweder auf Schildern an der Kasse oder im Kassenbereich. Eine nachträgliche Berechnung auf dem Bon ist nicht ausreichend.
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Verhältnismäßigkeit: Die Gebühr darf nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten des Händlers. Eine pauschale Gebühr von 1,5 % ist in der Regel unzulässig, da die tatsächlichen Kosten meist unter 0,5 % liegen.
Was sagt die Rechtsprechung?
Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (z. B. VIII ZR 26/19, 2020) klargestellt, dass Händler Gebühren nur unter strengen Auflagen erheben dürfen. In einem Fall verklagte ein Verbraucher einen Supermarkt, weil dieser eine 0,5 %-Gebühr für Kreditkartenzahlungen verlangte. Das Gericht urteilte:
"Die Gebühr ist nur dann rechtmäßig, wenn sie die tatsächlichen Kosten des Händlers nicht übersteigt und nicht diskriminierend erhoben wird."
Die Bundesnetzagentur hat zudem in einer Stellungnahme (2021) betont, dass Händler keine Gewinne mit der Gebühr machen dürfen. Eine Gewinnerzielungsabsicht würde die Praxis unzulässig machen.
Praktische Beispiele: Wer verlangt Gebühren – und wer nicht?
Nicht alle Supermärkte gehen gleich mit der Praxis um. Eine aktuelle Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Handhabung ist:
| Supermarkt | Gebühr | Alternativen | Quelle |
|---|---|---|---|
| Edeka (einzelne Filialen) | 0,3 %–0,5 % | Barzahlung, Girokarte, Debitkarte | Verbraucherzentrale (2023) |
| Rewe (teilweise) | 0,4 % | Mobile Payment (PayPal, Apple Pay) | Rewe-Kundenservice (2024) |
| Aldi Süd | 0 € | Alle Zahlungsarten akzeptiert | Aldi Süd (2024) |
| Lidl | 0 € | Keine Gebühren | Lidl-Kundenservice (2024) |
| Netto Marken-Discount | 0,3 % | Barzahlung, Girokarte | Netto (2024) |
Hinweis: Die Gebühren können je nach Filiale oder Region variieren. Einige Supermärkte erheben die Gebühr nur bei Kleinbeträgen (unter 10 €) oder in Ballungsräumen, wo der Karteneinsatz besonders hoch ist.
Wie Verbraucher die Gebühr umgehen – und wann sie sich lohnt
Für Lena Meier und andere Verbraucher gibt es mehrere Strategien, um die Kreditkartengebühr zu vermeiden – oder zumindest zu minimieren:
1. Barzahlung oder Girokarte nutzen
Die einfachste Lösung: Bargeld oder die Girokarte (Debitkarte). Beide Zahlungsarten sind in fast allen Supermärkten akzeptiert und verursachen keine zusätzlichen Gebühren. Laut einer Studie der Bundesbank (2023) bevorzugen 42 % der Deutschen nach wie vor Bargeld für Einkäufe unter 20 €.
2. Kontaktloses Bezahlen mit Debitkarte
Viele Supermärkte akzeptieren kontaktloses Bezahlen mit der Girokarte (z. B. per NFC). Diese Zahlungsart wird oft wie eine Barzahlung behandelt und ist gebührenfrei. Achten Sie auf das ** girocard-Logo** an der Kasse.
3. Mobile Payment (Apple Pay, Google Pay, PayPal)
Dienste wie Apple Pay oder Google Pay nutzen die Girokarte als Zahlungsmittel im Hintergrund. Da die Transaktion technisch über die Debitkarte läuft, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Allerdings können eigene Gebühren des Zahlungsdienstleisters (z. B. PayPal) anfallen – diese sind aber meist geringer als 1 %.
4. Nach Alternativen fragen
Falls der Supermarkt eine Kreditkartengebühr verlangt, können Kunden höflich nach Alternativen fragen. Viele Kassensysteme bieten die Möglichkeit, die Zahlungsart zu wechseln – auch wenn es nicht sofort offensichtlich ist.
Wann lohnt sich die Kreditkarte trotzdem?
Trotz der Gebühr kann die Kreditkarte sinnvoll sein, wenn: - Der Einkauf über 50 € beträgt (die Gebühr fällt dann weniger ins Gewicht). - Der Kunde Bonusprogramme nutzt (z. B. Payback, Miles & More). - Die Karte keine Jahresgebühr hat (z. B. Barclays Visa, DKB-Visa).
Rechenbeispiel: - Einkauf: 80 € - Kreditkartengebühr (0,5 %): 0,40 € - Bonus (1 % Cashback): 0,80 € → Nettoersparnis: 0,40 €
Was tun, wenn die Gebühr unrechtmäßig ist?
Falls ein Supermarkt eine Kreditkartengebühr erhebt, die nicht den Vorgaben der PSD2 entspricht, können Verbraucher dagegen vorgehen:
1. Rechnung prüfen und Beanstandung einreichen
- Schritt 1: Den Bon aufbewahren und die Gebühr auf dem Kontoauszug überprüfen.
- Schritt 2: Beim Supermarkt mündlich oder schriftlich nachfragen, warum die Gebühr erhoben wird. Viele Händler streichen sie bei Nachfrage.
- Schritt 3: Falls der Supermarkt die Gebühr nicht zurückerstattet, kann ein formelles Schreiben an die Geschäftsführung helfen.
2. Verbraucherzentrale einschalten
Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Beratung an und kann bei unrechtmäßigen Gebühren helfen. Laut einer Umfrage (2023) wurden 68 % der Beschwerden erfolgreich bearbeitet.
3. Klage einreichen
In schweren Fällen kann ein Mahnverfahren oder eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden. Das Musterformular der Verbraucherzentrale hilft dabei.
Wichtig: Eine Klage lohnt sich nur bei wiederholten Verstößen oder hohen Beträgen. Bei einmaligen Gebühren unter 5 € ist der Aufwand meist zu groß.
Fazit: Gebühren sind legal – aber nicht immer fair
Die Praxis, Kreditkartengebühren auf Kunden abzuwälzen, ist nicht grundsätzlich illegal – aber sie unterliegt strengen Regeln. Supermärkte dürfen die Gebühr nur erheben, wenn sie: ✅ diskriminierungsfrei ist, ✅ transparent kommuniziert wird und ✅ die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.
Für Verbraucher bedeutet das: Informieren Sie sich vor dem Bezahlen, nutzen Sie Alternativen wie Bargeld oder Girokarte, und scheuen Sie sich nicht, bei unrechtmäßigen Gebühren zu widersprechen. Die meisten Händler streichen die Gebühr, sobald sie darauf hingewiesen werden.
Doch eines ist klar: Die Diskussion über faire Zahlungsbedingungen wird weitergehen – besonders in einer Zeit, in der digitale Zahlungsmethoden immer dominanter werden.
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Kreditkartengebühren im Supermarkt
Darf ein Supermarkt einfach eine Kreditkartengebühr verlangen?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die PSD2 und die EU-Verordnung 2015/751 erlauben es Händlern, Gebühren auf Zahlungsarten umzulegen – aber nicht diskriminierend und nicht höher als die tatsächlichen Kosten.
Kann ich die Gebühr ablehnen?
Ja. Sie können höflich nach Alternativen fragen (z. B. Barzahlung oder Girokarte). Viele Supermärkte streichen die Gebühr, wenn der Kunde darauf besteht.
Was passiert, wenn der Supermarkt die Gebühr nicht zurückerstattet?
Sie können sich an die Verbraucherzentrale wenden oder ein formelles Schreiben an den Händler richten. In schweren Fällen lohnt sich eine Klage beim Amtsgericht.
Quellen
- EU-Verordnung 2015/751 (Interchange Fee Regulation) – EUR-Lex (29.04.2015, zuletzt geändert 2023).
- PSD2 (Zahlungsdienste-Richtlinie 2015/2366) – [Bundesministerium der Finanzen] (Umsetzung in Deutschland).
- Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil VIII ZR 26/19 (2020) zur Zulässigkeit von Surcharging.
- Verbraucherzentrale – Umfrage zu Kreditkartengebühren in Supermärkten (2023).
- Bundesnetzagentur – Stellungnahme zum Surcharging (2021).
- Bundesbank – Studie zum Zahlungsverhalten der Deutschen (2023).
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