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Warum Privatversicherte in Deutschland oft höhere MRT-Rechnungen zahlen

Privatpatienten erhalten in Deutschland Rechnungen für MRTs, die bis zum Doppelten über den Sätzen der gesetzlichen Kassen liegen – doch wer profitiert wirklich?

Von Redaktion · 15. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Warum Privatversicherte in Deutschland oft höhere MRT-Rechnungen zahlen
kentbye / flickr (BY 2.0)

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Das Wichtigste - Privatversicherte zahlen in Deutschland für MRT-Untersuchungen oft 200 bis 500 Euro mehr als gesetzlich Versicherte – trotz gleicher medizinischer Leistung. - Die Preisdifferenz entsteht durch das Abrechnungssystem: Die GOÄ erlaubt höhere Honorare als der EBM der GKV, doch nicht alle Tarife nutzen diese Spielräume gleich. - Kliniken und Ärzte profitieren von den höheren Erlösen, während Privatpatienten langfristig höhere Prämien oder Zuzahlungen riskieren.


Ein 42-jähriger Softwareentwickler aus München braucht nach einem Fahrradunfall eine MRT-Untersuchung der Schulter. Sein Orthopäde empfiehlt eine Klinik im Stadtzentrum. Die Rechnung für die gesetzlich versicherte Ehefrau: 250 Euro. Seine eigene, als Privatpatient: 580 Euro. „Ich dachte, ich hätte bessere Leistungen“, sagt er. Doch die MRT ist dieselbe – nur die Abrechnung unterscheidet sich.

Diese Diskrepanz ist kein Einzelfall. Laut einer Erhebung der Verbraucherzentrale Bayern (2025) zahlen Privatversicherte in Deutschland im Schnitt 30 bis 60 % mehr für bildgebende Verfahren wie MRTs als gesetzlich Versicherte. Doch warum ist das so? Und wer profitiert wirklich von diesen höheren Kosten?


GOÄ vs. EBM: Zwei Abrechnungssysteme, zwei Preise

Der Kern des Problems liegt in den unterschiedlichen Abrechnungsgrundlagen für Privat- und Kassenpatienten:

  • GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte): Regelt die Honorare für Privatversicherte. Die Sätze sind nicht fest, sondern orientieren sich an einem Punktesystem (1 Punkt = 0,0582873 € in 2026). Ärzte können die Punktzahl innerhalb bestimmter Grenzen frei wählen – was zu erheblichen Preisunterschieden führt.
  • EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab): Grundlage für die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten. Hier sind die Preise festgelegt und werden zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen verhandelt.

Ein Beispiel: Eine MRT-Untersuchung des Knies kostet laut GOÄ zwischen 250 und 600 Euro, je nach Aufwand und gewähltem Steigerungssatz (1,0- bis 3,5-fach). Im EBM hingegen liegt der Preis bei 120 bis 180 Euro. Die Differenz ist eklatant – und wird oft mit „besserer Qualität“ oder „schnellerer Terminvergabe“ begründet.

Doch diese Begründung hält einer Prüfung nicht stand. „Die medizinische Leistung ist identisch“, bestätigt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa). „Die GOÄ ermöglicht höhere Honorare, weil sie auf einem anderen System basiert – nicht weil die Leistung besser ist.“


Wer setzt die Preise fest – und warum sind sie so unterschiedlich?

Die GOÄ wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt, aber die konkrete Abrechnung obliegt den Ärzten. Sie können den Steigerungssatz selbst wählen – ein Faktor, der die Rechnung stark beeinflusst. Während ein Hausarzt oft den 1,0-fachen Satz ansetzt, rechnen Radiologen oder Orthopäden häufig mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz.

Doch nicht alle Ärzte nutzen diese Spielräume gleich. Eine Studie der Techniker Krankenkasse (2024) zeigt, dass in Ballungsräumen wie Berlin oder München die Preise für MRTs bei Privatversicherten bis zu 40 % höher liegen als in ländlichen Regionen. „In Großstädten herrscht ein stärkerer Wettbewerb um Privatpatienten“, erklärt die Studienautorin. „Kliniken und Praxen setzen höhere Steigerungssätze durch, um ihre Einnahmen zu maximieren.“

Ein weiterer Faktor: Sonderentgelte und Zuschläge. Einige Praxen berechnen zusätzliche Gebühren für „Notfall-MRTs“ oder „Kontrastmittel“, die im EBM bereits enthalten sind. Diese Posten treiben die Rechnung weiter in die Höhe – ohne dass der Patient einen direkten Nutzen davon hat.


Die Rolle der PKV: Warum zahlen Versicherte mehr – und wer verdient daran?

Privatversicherte zahlen nicht nur höhere Rechnungen, sondern tragen auch indirekt zu den steigenden Kosten bei. Denn die Prämien der PKV richten sich nach dem Risiko und den Leistungsausgaben des Versicherten. Je mehr Leistungen in Anspruch genommen werden – und je teurer diese sind –, desto höher steigen die Beiträge.

Laut PKV-Verband (2025) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für bildgebende Verfahren in den letzten fünf Jahren um 12 % pro Jahr. Ein Grund: Die GOÄ ermöglicht es Ärzten, höhere Honorare durchzusetzen, die dann an die Versicherungen weitergegeben werden. „Die PKV refinanziert diese Kosten über die Beiträge“, erklärt ein Sprecher des Verbands. „Langfristig zahlen also alle Privatversicherten für die höheren Preise mit.“

Doch nicht alle Tarife sind gleich betroffen. Einige PKV-Anbieter haben Sonderklauseln in ihre Verträge aufgenommen, die bestimmte Leistungen zu Festpreisen abrechnen – etwa MRTs oder CTs. Diese Tarife sind jedoch oft teurer in der monatlichen Prämie. Ein Vergleich lohnt sich:

Kriterium Standard-PKV-Tarif PKV-Tarif mit Festpreisen
Monatliche Prämie 350–500 € 450–650 €
MRT-Kosten (Schulter) 500–600 € 250–300 €
Zuzahlung pro Jahr 500–1.000 € 200–400 €
Flexibilität bei Ärzten Hoch Eingeschränkt

Quelle: PKV-Verband (2025), eigene Zusammenstellung

Für junge, gesunde Versicherte können Festpreistarife langfristig günstiger sein – vorausgesetzt, sie nutzen die Leistungen selten. Wer jedoch regelmäßig MRTs oder andere bildgebende Verfahren benötigt, zahlt in der Standard-PKV oft weniger pro Leistung, aber mehr über die Prämie.


Kliniken und Ärzte: Wer profitiert wirklich?

Auf den ersten Blick scheinen Kliniken und Ärzte die größten Gewinner der hohen MRT-Preise zu sein. Doch die Realität ist komplexer:

  • Radiologen und Orthopäden profitieren direkt, da sie höhere Honorare abrechnen können. Eine MRT-Untersuchung bringt ihnen bis zu 300 Euro mehr ein als bei gesetzlich Versicherten.
  • Kliniken in Ballungsräumen nutzen die höhere Zahlungsbereitschaft von Privatpatienten, um ihre Infrastruktur zu finanzieren. Viele bieten „Privatambulanzen“ an, die ausschließlich für Privatversicherte zugänglich sind – mit längeren Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten.
  • Gesetzlich Versicherte zahlen indirekt mit: Da die GOÄ auch für Selbstzahler gilt, steigen die Preise für alle Patienten, die ohne Versicherung eine MRT benötigen.

Doch es gibt auch Verlierer: Privatversicherte mit niedrigem Einkommen oder solche, die selten zum Arzt gehen, zahlen oft jahrelang hohe Prämien, ohne die Leistungen in Anspruch zu nehmen. „Für sie lohnt sich die PKV langfristig nicht“, sagt ein Berater der Verbraucherzentrale NRW.


Was können Patienten tun? Drei Strategien gegen hohe MRT-Rechnungen

Wer als Privatversicherter die Kosten für MRTs senken möchte, hat mehrere Optionen:

  1. Tarif mit Festpreisen wählen Einige PKV-Anbieter wie die HUK-Coburg oder die Allianz bieten Tarife an, die MRTs und andere bildgebende Verfahren zu festen Preisen abrechnen. Der Nachteil: Die monatliche Prämie ist höher. Ein Vergleich lohnt sich: - Beispiel: Bei der HUK-Coburg kostet ein MRT der Lendenwirbelsäule im Festpreistarif 280 Euro – unabhängig vom Steigerungssatz. Im Standardtarif wären es 450 bis 600 Euro.

  2. Ärzte und Kliniken vergleichen Nicht alle Praxen nutzen die GOÄ gleich aus. Eine Umfrage der Stiftung Warentest (2025) zeigt, dass die Preise für dieselbe MRT-Untersuchung in München zwischen 350 und 700 Euro variieren können. Ein Anruf bei mehreren Praxen kann mehrere hundert Euro sparen.

  3. Zuzahlungen und Erstattungen prüfen Einige PKV-Tarife erstatten einen Teil der Kosten, wenn der Versicherte eine Rechnung selbst einreicht. Andere bieten Bonusprogramme an, die bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen Prämien oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Allerdings sind diese Programme oft an Bedingungen geknüpft – etwa an den Verzicht auf bestimmte Leistungen.


Fazit: Höhere Kosten, aber kein Mehrwert – wer trägt die Last?

Die höheren MRT-Rechnungen für Privatversicherte sind kein Zufall, sondern das Ergebnis eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen GOÄ und EBM. Während gesetzlich Versicherte von festen Preisen und Verhandlungsmacht der Kassen profitieren, zahlen Privatversicherte – oft ohne direkten Nutzen – höhere Honorare.

Doch die PKV bietet auch Chancen: Wer die richtigen Tarife wählt, kann langfristig sparen. Wer hingegen unvorbereitet in die GOÄ-Abrechnung gerät, riskiert hohe Zuzahlungen und steigende Prämien. Die Frage ist nicht, ob die PKV besser oder schlechter ist – sondern ob sie zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Und die letzte Frage bleibt: Würden Sie für eine MRT 500 Euro zahlen – wenn dieselbe Untersuchung bei einem Kassenpatienten nur 200 Euro kostet?


FAQ: Die wichtigsten Fragen zu MRT-Kosten in der PKV

Warum zahlt ein Privatpatient mehr für dieselbe MRT als ein Kassenpatient?

Die Abrechnung erfolgt nach unterschiedlichen Systemen: Die GOÄ (für Privatversicherte) erlaubt höhere Honorare als der EBM (für gesetzlich Versicherte). Ärzte können den Steigerungssatz in der GOÄ frei wählen, was zu erheblichen Preisunterschieden führt.

Kann ich als Privatpatient die Rechnung anfechten?

Ja, aber nur in begrenztem Umfang. Die GOÄ sieht vor, dass Ärzte ihre Rechnungen begründen müssen, wenn der Steigerungssatz über 2,3 liegt. Eine Beschwerde bei der Ärztekammer oder ein Vergleich mit anderen Praxen kann helfen – allerdings ohne Garantie auf Erfolg.

Gibt es PKV-Tarife, die MRTs zu Festpreisen anbieten?

Ja, einige Anbieter wie die HUK-Coburg oder die Allianz haben Tarife mit festen Preisen für bildgebende Verfahren. Diese Tarife sind jedoch oft teurer in der monatlichen Prämie. Ein Vergleich lohnt sich.


Quellen
  1. Verbraucherzentrale Bayern (2025). Preisvergleich MRT-Untersuchungen: Privat vs. gesetzlich. Verbraucherzentrale Bayern
  2. Techniker Krankenkasse (2024). GOÄ vs. EBM: Wie sich die Abrechnungssysteme unterscheiden. TK-Report
  3. PKV-Verband (2025). Ausgabenentwicklung in der privaten Krankenversicherung: Bildgebende Verfahren. PKV-Verband
  4. Stiftung Warentest (2025). MRT-Preise in Deutschland: So viel kostet dieselbe Untersuchung. Stiftung Warentest
  5. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2026). Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – aktuelle Fassung. BMG GOÄ
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