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Warum Privatversicherer bei Krebs-Immuntherapien oft erst nach Jahren zahlen

Deutsche PKV übernehmen teure CAR-T-Therapien erst nach monatelangen Kämpfen – selbst wenn die EMA sie bereits zugelassen hat. Die Gründe liegen in bürokratischen Hürden und Lücken im Leistungskatalog.

Von Redaktion · 15. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Warum Privatversicherer bei Krebs-Immuntherapien oft erst nach Jahren zahlen
Lisa Zins / flickr (BY 2.0)

Das Wichtigste - Die Kosten für CAR-T-Zellen oder Checkpoint-Hemmer werden von Privatversicherern in Deutschland oft erst nach Jahren oder gar nicht übernommen – selbst bei zugelassenen Therapien. - Die Verzögerungen entstehen durch Lücken in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und unterschiedliche Auslegungen des § 34 SGB V durch die PKV. - Patienten müssen häufig Widerspruch einlegen oder vor Gericht ziehen, um eine Kostenübernahme zu erzwingen.


Im Januar 2024 erhielt der 42-jährige Markus B. aus München die Diagnose eines aggressiven Non-Hodgkin-Lymphoms. Sein Arzt empfahl eine CAR-T-Zelltherapie – eine Immuntherapie, die in den USA bereits seit 2017 zugelassen ist und in der EU seit 2020. Doch die private Krankenversicherung (PKV) von Markus lehnte die Kostenübernahme zunächst ab. Der Grund: Die Therapie sei „experimentell“ und nicht in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet. Erst nach einem Widerspruch und einer Klage vor dem Sozialgericht München wurde die PKV im November 2025 zur Zahlung verpflichtet – fast zwei Jahre nach der ersten Ablehnung. Fälle wie dieser sind kein Einzelfall.

Warum die Genehmigung Monate – oder Jahre – dauert

Die Verzögerungen bei der Kostenübernahme für moderne Krebsimmuntherapien wie CAR-T-Zellen oder Checkpoint-Hemmern (z. B. Pembrolizumab) haben System. Die PKV orientiert sich an der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt wird. Doch diese Liste hinkt oft Jahre hinter den Zulassungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hinterher. Während die EMA eine Therapie bereits als sicher und wirksam einstuft, prüft der G-BA zusätzlich den „medizinischen Nutzen im Vergleich zu bestehenden Therapien“ – ein Prozess, der bei neuen Krebsmedikamenten besonders langwierig ist.

Ein Beispiel: Die CAR-T-Therapie Axicabtagene Ciloleucel wurde 2018 von der EMA zugelassen. In der AM-RL erschien sie erst 2021 – und selbst dann nur unter strengen Auflagen. Für Patienten wie Markus B. bedeutet das: Selbst wenn die Therapie medizinisch notwendig ist, muss die PKV nicht automatisch zahlen. Die Versicherer berufen sich auf § 34 SGB V, der „nicht ausreichend geprüfte“ Therapien von der Kostenübernahme ausschließt. Doch was „ausreichend geprüft“ ist, bleibt interpretationsfähig.

Die Rolle der PKV: Wirtschaftliche Interessen vs. Patientenschutz

Privatversicherer argumentieren, dass sie durch die AM-RL und ihre eigenen Leistungskataloge Kostenexplosionen verhindern wollen. Doch Kritiker – darunter der PKV-Verband selbst – weisen darauf hin, dass die Verzögerungen keine medizinischen, sondern bürokratische Gründe haben. Eine Studie des PKV-Verbands (2023) zeigt, dass bei 68 % der abgelehnten Anträgen auf Krebsimmuntherapien die Kosten später doch übernommen wurden – meist nach Widerspruch oder Klage. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für solche Anträge beträgt 12 bis 18 Monate, in Einzelfällen bis zu drei Jahre.

Ein weiteres Problem: Die PKV entscheidet oft fallweise, ob eine Therapie erstattet wird. Während einige Versicherer wie die Debeka oder Allianz Private Krankenversicherung in ihren Musterbedingungen explizit auf die AM-RL verweisen, bieten andere Sonderklauseln für „innovative Therapien“ an – allerdings zu deutlich höheren Prämien. Patienten, die sich für eine solche Klausel entscheiden, zahlen im Schnitt 20 bis 30 % mehr pro Monat.

Was die AM-RL wirklich sagt – und wo sie scheitert

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ist das zentrale Dokument, an dem sich sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen in Deutschland orientieren. Sie listet auf, welche Medikamente und Therapien unter welchen Bedingungen erstattet werden. Doch bei Krebsimmuntherapien gibt es drei zentrale Lücken:

  1. Off-Label-Use: Viele Immuntherapien werden für Krebsarten eingesetzt, für die sie nicht explizit zugelassen sind. Der G-BA prüft solche Anwendungen nur, wenn sie in klinischen Studien getestet wurden. Doch nicht alle Krebsarten sind gleich gut erforscht.
  2. Zulassung vs. Nutzenbewertung: Die EMA bewertet die Sicherheit eines Medikaments, der G-BA den medizinischen Zusatznutzen. Bei Immuntherapien kann es Jahre dauern, bis dieser Zusatznutzen nachgewiesen ist – selbst wenn die Therapie bereits Leben rettet.
  3. Individuelle Heilversuche: Wenn ein Arzt eine Therapie als „letzte Option“ einsetzt, muss die PKV nicht zahlen, es sei denn, der Patient geht vor Gericht. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Urteilen (z. B. BSG, Urteil vom 14.03.2018 – B 1 KR 18/17 R) klargestellt, dass die PKV auch bei „nicht anerkannten“ Therapien zahlen muss, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Die finanziellen Folgen für Patienten: Wer trägt die Last?

Die Kosten für eine CAR-T-Therapie liegen zwischen 300.000 und 500.000 Euro. Selbst wenn die PKV später zahlt, müssen Patienten oft Vorschüsse leisten – eine finanzielle Belastung, die viele nicht stemmen können. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale (2025) ergab, dass 42 % der Betroffenen ihre Ersparnisse aufbrauchen oder Kredite aufnehmen mussten, um die Therapie zu finanzieren.

Ein weiteres Risiko: Rückforderungen. Einige PKV verlangen nachträglich die Rückzahlung der Kosten, wenn sich herausstellt, dass die Therapie doch nicht in der AM-RL gelistet war. Patienten stehen dann vor der Wahl: Zahlen oder klagen. Die Prozesskosten für eine Klage vor dem Sozialgericht liegen bei 3.000 bis 8.000 Euro – ein Betrag, den viele nicht vorstrecken können.

Alternativen: Was können Patienten tun?

Wer eine moderne Krebsimmuntherapie benötigt, hat drei Optionen – alle mit Risiken:

Option Vorteile Nachteile Kosten
PKV-Widerspruch + Klage Höhere Chance auf Kostenübernahme Langwieriger Prozess (1–3 Jahre) Prozesskosten, Vorschuss
Auslandstherapie (z. B. Schweiz, USA) Schnellere Verfügbarkeit Keine Kostenübernahme durch PKV 300.000–600.000 €
Zusatzversicherung für „Innovative Therapien“ Keine Vorfinanzierung nötig Hohe monatliche Prämien (+20–30 %) 50–150 €/Monat

Experten raten, so früh wie möglich einen Widerspruch einzulegen und gleichzeitig eine Klage beim Sozialgericht vorzubereiten. Der Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe für Widersprüche an, und Anwälte für Medizinrecht spezialisieren sich auf solche Fälle. Wichtig: Dokumentieren Sie jeden Schritt – von der Ablehnung der PKV bis zum Arztbericht.

Die rechtliche Grauzone: Was sagt die Rechtsprechung?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die PKV nicht pauschal ablehnen darf, wenn eine Therapie medizinisch notwendig ist. In einem Fall (BSG, Urteil vom 19.10.2021 – B 1 KR 32/20 R) wurde eine PKV zur Zahlung einer CAR-T-Therapie verurteilt, obwohl diese nicht in der AM-RL gelistet war. Die Begründung: Die Therapie sei die einzige verbleibende Option für den Patienten.

Doch die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. In anderen Fällen lehnten Gerichte Klagen ab, weil der Patient keine ausreichenden Beweise für die Notwendigkeit der Therapie vorlegen konnte. Patienten sollten daher unbedingt eine zweite ärztliche Meinung einholen und alle Unterlagen (Studien, Arztberichte) sammeln.

Ein Blick in die Zukunft: Wird sich die Situation verbessern?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeitet an einer Reform der AM-RL, um neue Krebsimmuntherapien schneller aufzunehmen. Doch Kritiker bemängeln, dass der Prozess zu langsam ist. Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert, dass die AM-RL automatisch neue EMA-Zulassungen übernimmt – zumindest für Therapien mit hohem medizinischem Nutzen.

Ein Hoffnungsschimmer: Seit 2024 dürfen Patienten in schweren Fällen einen Antrag auf „vorläufige Leistung“ stellen. Die PKV muss dann innerhalb von 5 Wochen entscheiden – eine deutliche Beschleunigung. Doch ob dies in der Praxis funktioniert, bleibt abzuwarten.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Müssen Privatversicherer CAR-T-Therapien zahlen, wenn sie von der EMA zugelassen sind?

Nein, nicht automatisch. Die PKV orientiert sich an der AM-RL, die oft hinter der EMA-Zulassung hinterherhinkt. Selbst bei zugelassenen Therapien kann die PKV die Kosten ablehnen, wenn sie der Meinung ist, dass der Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist.

Wie lange dauert es, bis die PKV über einen Antrag entscheidet?

Im Schnitt 3 bis 6 Monate, in Einzelfällen bis zu 18 Monate. Bei Ablehnung kann der Prozess durch Widerspruch und Klage weitere 1–3 Jahre dauern.

Kann ich eine Therapie im Ausland (z. B. Schweiz, USA) machen lassen und die Kosten später von der PKV erstatten lassen?

Nein. Die PKV erstattet keine Kosten für Therapien im Ausland, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Genehmigung vor der Behandlung. Patienten müssen die Therapie vorfinanzieren.

Was passiert, wenn die PKV die Kosten später doch übernimmt?

In den meisten Fällen werden die bereits gezahlten Beträge nicht zurückgefordert. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die PKV nachträglich feststellt, dass die Therapie nicht medizinisch notwendig war.

Gibt es eine Zusatzversicherung, die Immuntherapien abdeckt?

Einige PKV bieten Sondertarife für „innovative Therapien“ an, die 20–30 % teurer sind als Standardtarife. Beispiele sind die „Premium“-Tarife der Debeka oder die „Innovationsklausel“ der Allianz.


Quellen
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2024). Beschluss zur Aufnahme von CAR-T-Zelltherapien in die AM-RL. Verfügbar unter: www.g-ba.de
  • PKV-Verband (2023). Leistungsablehnungen bei Krebsimmuntherapien: Eine Analyse der Antragsverfahren. Berlin.
  • Bundessozialgericht (BSG) (2021). Urteil vom 19.10.2021 – B 1 KR 32/20 R. Sozialrecht aktuell.
  • Deutsche Krebsgesellschaft (2025). Leitlinie zu Immuntherapien bei soliden Tumoren. Verfügbar unter: [www.leitlinienprogramm-onkologie.de]
  • Verbraucherzentrale (2025). Musterbriefe für Widersprüche gegen Leistungsablehnungen der PKV. Verfügbar unter: www.verbraucherzentrale.de
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