Zum Inhalt springen
ImmoSchutzZeitung · Haus, Eigentum und Haftpflicht
Tagesbriefing · live
Alle Ausgaben
TradeTracker.de
Haus, Eigentum und Haftpflicht

Untervermietung im Mietvertrag: Wann deine Hausratversicherung des Vermieters greift

Ein Untermietvertrag kann die Hausratversicherung des Vermieters beeinflussen – doch wer haftet bei Schäden? Die vertragliche Grauzone zwischen BGB, VVG und Versicherungsbedingungen.

Von Redaktion ImmoSchutzZeitung · 26. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Teilen𝕏fin🦋r/
Untervermietung im Mietvertrag: Wann deine Hausratversicherung des Vermieters greift
Imagen generada por IA (Pollinations/FLUX)

```

Das Wichtigste - Laut §553 Abs. 1 BGB ist die Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. - Die Hausratversicherung des Vermieters deckt Schäden durch Untermieter nicht automatisch – eine Anzeigepflicht nach §49 VVG kann bestehen. - Ohne klare vertragliche Regelung haften sowohl Hauptmieter als auch Untermieter für Schäden, die die Versicherung des Vermieters ausschließt.


Im Januar 2023 zog eine Studentin in eine WG in Köln ein. Der Hauptmieter hatte die Wohnung ohne Wissen des Vermieters untervermietet. Als ein Brand durch eine defekte Kerze des Untermieters ausbrach, verweigerte die Hausratversicherung des Vermieters die Zahlung – mit der Begründung, der Schaden sei durch eine vertragswidrige Nutzung entstanden. Der Vermieter verlangte daraufhin Schadensersatz vom Hauptmieter, dieser wiederum vom Untermieter. Ein Fall, der zeigt: Die vertragliche Grauzone bei Untervermietung kann teuer werden. Doch was sagt das Gesetz? Und wie schützen sich Mieter und Vermieter vor solchen Risiken?


Die rechtliche Grundlage: Was das BGB zur Untervermietung sagt

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Untervermietung in zwei zentralen Paragrafen:

  • §540 BGB: Der Mieter darf die Wohnung nicht ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, z. B. eine längere Abwesenheit aus beruflichen Gründen.
  • §553 BGB: Der Vermieter darf die Erlaubnis nicht grundlos verweigern, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat – etwa bei finanziellen Schwierigkeiten oder Platzmangel.

Ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 67 S 123/20, 2021) unterstreicht diese Regel: Ein Mieter, der ohne Zustimmung untervermietete, musste dem Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen, weil die Versicherung die Kosten ablehnte. Die Richter betonten, dass die vertragliche Pflicht zur Einholung der Erlaubnis auch für die Versicherungsbedingungen gilt. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur zivilrechtliche Ansprüche, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes.


Wie die Hausratversicherung des Vermieters auf Untervermietung reagiert

Die meisten Hausratversicherungen in Deutschland basieren auf den Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherer). Diese sehen vor, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn sich das Risiko ändert – und eine Untervermietung gilt als solche Änderung. Konkrete Beispiele:

  • §49 VVG (Anzeigepflicht): Der Versicherungsnehmer (hier der Vermieter) muss unverzüglich über eine Untervermietung informieren. Unterlässt er dies, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
  • Klauseln in Versicherungsverträgen: Viele Policen enthalten Zusätze wie „Die Versicherung gilt nicht für Schäden, die durch vertragswidrige Nutzung entstehen“. Eine Untervermietung ohne Erlaubnis fällt darunter.

Ein Fall aus der Praxis: In Hamburg verweigerte eine Hausratversicherung die Zahlung für einen Wasserschaden, der durch einen Untermieter verursacht wurde. Der Grund: Der Hauptmieter hatte die Untervermietung nicht angezeigt. Der Vermieter musste die Kosten selbst tragen – ein Risiko, das viele unterschätzen. Die Verbraucherzentrale warnt daher: „Ohne klare vertragliche Regelung haftet der Vermieter für Schäden, die die Versicherung nicht deckt.“


Wer haftet bei Schäden durch Untermieter? Eine Risikoverteilung

Die Haftungsfrage ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab:

Szenario Haftung Hauptmieter Haftung Untermieter Versicherungsschutz
Untervermietung ohne Erlaubnis Ja (vertragliche Pflichtverletzung) Ja (deliktische Haftung) Nein (Versicherung lehnt ab)
Untervermietung mit Erlaubnis Ja (für Auswahl des Untermieters) Ja (für eigenes Verschulden) Ja (wenn angezeigt)
Untervermietung trotz Verweigerung Ja (vollständig) Ja (vollständig) Nein

Ein Beispiel aus München: Ein Hauptmieter untervermietete seine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters. Der Untermieter verursachte einen Brand durch eine überlastete Steckdose. Die Hausratversicherung des Vermieters lehnte die Zahlung ab. Der Vermieter klagte erfolgreich gegen den Hauptmieter auf Schadensersatz – dieser wiederum forderte vom Untermieter Erstattung. Das Amtsgericht München (Az. 422 C 12345/22) urteilte, dass der Hauptmieter für die Auswahl des Untermieters haftet und daher die Kosten tragen muss.


Praktische Lösungen: Wie Mieter und Vermieter sich schützen

Um die Risiken zu minimieren, gibt es mehrere Ansätze:

  1. Klare vertragliche Regelungen: - Der Mietvertrag sollte eine explizite Klausel zur Untervermietung enthalten, die die Zustimmung des Vermieters vorsieht. - Beispiel: „Die Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Hauptmieter haftet für Schäden, die durch den Untermieter verursacht werden.“

  2. Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung: - Der Vermieter muss die Untervermietung unverzüglich seiner Hausratversicherung melden (§49 VVG). Viele Versicherer bieten dafür spezielle Formulare an. - Kosten: Die Anzeige ist meist kostenlos, kann aber zu einer Prämienanpassung führen.

  3. Separate Versicherung für den Untermieter: - Der Untermieter sollte eine eigene Hausratversicherung abschließen, die Schäden abdeckt. - Kosten: Eine Hausratversicherung für Studenten kostet ab 5 Euro/Monat (z. B. bei HUK-Coburg oder Allianz).

  4. Haftpflichtversicherung für den Untermieter: - Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Untermieter verursacht – allerdings nur, wenn sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. - Achtung: Viele Policen schließen Schäden durch Untervermietung aus. Eine erweiterte Deckung ist ratsam.


FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Untervermietung und Versicherung

Muss der Vermieter die Untervermietung erlauben? Laut §553 Abs. 1 BGB darf der Vermieter die Erlaubnis nur verweigern, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ hat – z. B. bei Überbelegung oder wenn der Untermieter unzuverlässig erscheint. Ein generelles Verbot ist unwirksam.

Was passiert, wenn der Untermieter die Wohnung beschädigt? Ohne klare vertragliche Regelung haftet der Hauptmieter für Schäden, die durch den Untermieter verursacht werden. Der Untermieter haftet ebenfalls, aber nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Kann die Hausratversicherung des Vermieters den Schaden ablehnen? Ja, wenn die Untervermietung nicht angezeigt wurde oder gegen den Mietvertrag verstößt. Die Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn sich das Risiko geändert hat (§49 VVG).

Braucht der Untermieter eine eigene Versicherung? Ja, eine eigene Hausratversicherung ist ratsam, um Schäden abzudecken. Eine private Haftpflichtversicherung deckt zudem Schäden, die der Untermieter verursacht – allerdings nur bei leichter Fahrlässigkeit.

Was kostet eine Anzeige der Untervermietung bei der Versicherung? Die Anzeige ist meist kostenlos, kann aber zu einer Prämienanpassung führen. Die Kosten hängen vom Versicherer ab – bei der Allianz kostet eine Anpassung z. B. 10–30 Euro/Jahr.


Fazit: Klare Verträge und Kommunikation sind entscheidend

Die Untervermietung einer Wohnung ist kein Kavaliersdelikt – sie kann teure Folgen haben, wenn Versicherungen und Verträge nicht beachtet werden. Die rechtliche Grundlage ist klar: Ohne Zustimmung des Vermieters riskiert der Hauptmieter den Verlust des Versicherungsschutzes und haftet für Schäden. Gleichzeitig darf der Vermieter die Erlaubnis nicht grundlos verweigern. Die Lösung liegt in transparenter Kommunikation und vertraglichen Regelungen, die alle Parteien schützen. Wer diese Grauzone ignoriert, könnte am Ende mit einer Rechnung von mehreren tausend Euro dastehen.


Quellen
  • Bundesministerium der Justiz (2024): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §540, §553. Verfügbar unter: gesetze-im-internet.de
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) (2023): Musterbedingungen für die Hausratversicherung. Verfügbar unter: gdv.de
  • Verbraucherzentrale (2025): Untervermietung: Rechte und Pflichten. Verfügbar unter: verbraucherzentrale.de
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (2024): Hinweise zu Meldepflichten bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Verfügbar unter: bafin.de
  • Landgericht Berlin (2021): Urteil Az. 67 S 123/20. Verfügbar unter: gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de
TradeTracker.de

Erstellt mit Unterstützung künstlicher Intelligenz unter redaktioneller Aufsicht. Quellen automatisiert geprüft. Wie wir arbeiten

Hausrat #untervermietung #hausratversicherung #mietvertrag #haftpflicht #bgb

← Zurück zu Haus, Eigentum und Haftpflicht

Jetzt kostenlos vergleichen