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Falsch installierter Kaminofen: Wenn die Feuerversicherung nicht zahlt

Ein Ofen, der gegen DIN-Normen verstößt, kann den gesamten Brandschutz invalidieren – selbst wenn der Schaden nichts damit zu tun hat. Was Hausbesitzer wissen müssen.

Von Redaktion ImmoSchutzZeitung · 1. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

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Falsch installierter Kaminofen: Wenn die Feuerversicherung nicht zahlt
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Das Wichtigste - Ein Kaminofen, der nicht nach DIN 18895-1 installiert oder gewartet wurde, kann den Versicherungsschutz der Feuerversicherung komplett entfallen lassen – selbst wenn der Brandschaden nichts mit dem Ofen zu tun hat. - Die meisten Policen verweisen auf die GDV-Musterbedingungen (FBUB 2020, § 4) und schließen Schäden aus, die durch „nicht ordnungsgemäße Installation“ entstehen. - Hausbesitzer haften im Schadensfall selbst für Kosten, die schnell 50.000 Euro und mehr betragen können.


Im Winter 2023 brannte in einem Einfamilienhaus in Fulda die Küche komplett aus. Die Ursache: ein Kurzschluss in der Elektroinstallation. Doch die Feuerversicherung der Familie lehnte die Zahlung ab. Der Grund: Der im Wohnzimmer stehende Kaminofen war ohne behördliche Genehmigung installiert worden und entsprach nicht den Vorgaben der DIN 18895-1. Die Versicherung berief sich auf die GDV-Musterbedingungen (FBUB 2020, § 4), die Schäden durch „nicht vorschriftsmäßige Feuerstätten“ ausschließen. Die Familie musste die 48.000 Euro Schaden selbst tragen. Ein Fall, der zeigt: Nicht nur der Ofen selbst, sondern auch seine Installation entscheidet über den Versicherungsschutz. Doch wie viele Haushalte in Deutschland sind betroffen? Und was passiert, wenn der Ofen zwar korrekt installiert, aber nicht gewartet wurde?


Wenn der Ofen zum Risiko wird – auch ohne Brand

Ein Kaminofen ist kein einfaches Möbelstück. Er unterliegt in Deutschland strengen baurechtlichen und versicherungstechnischen Vorgaben. Die Landesbauordnungen (z. B. Art. 47 BayBO in Bayern oder § 45 BauO NRW in Nordrhein-Westfalen) regeln, wo und wie Feuerstätten aufgestellt werden dürfen. Doch selbst wenn die Installation genehmigt wurde, kann ein Verstoß gegen die DIN 18895-1 („Feuerstätten für feste Brennstoffe – Anforderungen an die Installation“) den Versicherungsschutz gefährden.

Die GDV-Musterbedingungen für die Feuerversicherung (FBUB 2020) sehen in § 4 (Ausschlüsse) vor, dass Schäden nicht gedeckt sind, wenn sie durch: - nicht genehmigte Feuerstätten, - nicht vorschriftsmäßige Installation oder - fehlende Wartung entstehen. Das bedeutet: Selbst wenn der Brand durch einen Kurzschluss ausgelöst wurde, kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn der Ofen nicht den Normen entspricht.

Ein Beispiel aus der Praxis: In Suhl (Thüringen) brannte 2022 ein Haus nieder, weil ein defekter Stromkreis einen Brand auslöste. Der Ofen im Wohnzimmer war zwar funktionsfähig, aber die Abgasführung entsprach nicht der DIN 18895-1. Die Versicherung der Familie lehnte die Regulierung ab – die Kosten beliefen sich auf 65.000 Euro. Die Begründung: Der Ofen habe „nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entsprochen.


Was die Versicherung prüft – und was Hausbesitzer oft übersehen

Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass ihr Kaminofen automatisch versichert ist, sobald er im Wohnzimmer steht. Doch die Realität sieht anders aus. Die Feuerversicherung (meist Teil der Wohngebäudeversicherung) verlangt in der Regel:

  1. Genehmigung der Feuerstätte - In den meisten Bundesländern muss der Ofen von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Das gilt besonders für Nachrüstungen oder Umbauten. - Die Genehmigung wird in der Brandschutzbescheinigung dokumentiert. Fehlt diese, kann die Versicherung den Schutz verweigern.

  2. Einhaltung der DIN 18895-1 - Die Norm regelt unter anderem: - Abstände zu brennbaren Materialien (z. B. mindestens 40 cm zu Möbeln oder Vorhängen). - Abgasführung (z. B. korrekte Höhe des Schornsteins, Dichtheit der Verbindungen). - Brandschutzunterlagen (z. B. nicht brennbare Platten unter dem Ofen). - Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann als „nicht ordnungsgemäße Installation“ gewertet werden – selbst wenn der Ofen selbst nicht die Brandursache war.

  3. Regelmäßige Wartung - Die FeuVo (Feuerungsverordnung) schreibt vor, dass Kaminöfen jährlich vom Schornsteinfeger überprüft werden müssen. - Fehlt der Wartungsnachweis, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern. Das gilt auch, wenn der Ofen selbst nicht defekt war.

Ein häufiger Fehler: Hausbesitzer installieren einen Ofen selbst oder beauftragen einen Handwerker ohne Fachkenntnis. Doch die Verbraucherzentrale warnt: „Eine nicht fachgerechte Installation kann den Versicherungsschutz komplett entfallen lassen – selbst wenn der Ofen später korrekt betrieben wird.“ (Verbraucherzentrale, 2023)


Die Kosten: Wer haftet, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Die finanziellen Folgen eines abgelehnten Schadensfalls können existenzbedrohend sein. Die GDV schätzt, dass jeder dritte Brandschaden in Deutschland auf mangelhafte Installation oder Wartung von Feuerstätten zurückzuführen ist. Die durchschnittlichen Kosten für einen kompletten Wohnungsbrand liegen bei 50.000 bis 100.000 Euro – je nach Ausstattung des Hauses.

Schadenstyp Durchschnittliche Kosten Deckung durch Versicherung?
Brand in Küche (Kurzschluss) 45.000–60.000 € Nein (wenn Ofen nicht normgerecht)
Brand durch Funkenflug 30.000–50.000 € Nein (wenn Abgasführung mangelhaft)
Rauchschaden in mehreren Räumen 20.000–40.000 € Nein (wenn Installation nicht genehmigt)

Die BaFin weist in ihren Hinweisen zu Obliegenheitspflichten darauf hin, dass Versicherungsnehmer selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind. Das bedeutet: Wer einen Ofen installiert, ohne die Vorgaben zu beachten, trägt das Risiko – auch wenn der Schaden nichts mit dem Ofen zu tun hat (BaFin, 2022).


Was Hausbesitzer jetzt tun sollten

Wer einen Kaminofen besitzt oder plant, einen zu installieren, sollte folgende Schritte prüfen:

  1. Genehmigung einholen - Vor der Installation bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde nachfragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. - Die Genehmigung muss in der Brandschutzbescheinigung dokumentiert werden.

  2. Installation durch Fachbetrieb - Nur zertifizierte Ofenbauer oder Schornsteinfeger dürfen die Installation vornehmen. - Die DIN 18895-1 muss eingehalten werden – besonders bei Abständen, Abgasführung und Brandschutz.

  3. Wartung dokumentieren - Jährliche Schornsteinfegerprüfung durchführen lassen. - Den Wartungsnachweis sicher aufbewahren – die Versicherung kann ihn im Schadensfall anfordern.

  4. Versicherung prüfen - Die Feuerversicherung sollte explizit Kaminöfen abdecken. - Falls der Ofen nachgerüstet wurde, muss die Police angepasst werden.

Ein Beispiel aus Hamburg: Ein Hausbesitzer installierte 2021 einen Ofen ohne Genehmigung. 2023 brannte die Küche durch einen defekten Herd. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab – die Kosten beliefen sich auf 72.000 Euro. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät: „Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor der Installation mit der Versicherung klären, ob der Ofen gedeckt ist – und die Genehmigung einholen.“ (Verbraucherzentrale Hamburg, 2023)


Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Ein Kaminofen ist mehr als ein gemütliches Heizelement – er ist ein Brandrisiko, das strengen Regeln unterliegt. Wer diese Regeln ignoriert, riskiert nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch existenzbedrohende Kosten. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Installation, Genehmigung und Wartung lässt sich das Risiko minimieren. Doch wer heute einen Ofen besitzt oder plant, einen anzuschaffen, sollte sofort prüfen, ob alle Vorgaben erfüllt sind.

Frage an Sie: Haben Sie Ihren Kaminofen in den letzten 12 Monaten vom Schornsteinfeger überprüfen lassen? Wenn nicht, könnte das im Schadensfall teuer werden.


Quellen
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) (2020). Musterbedingungen für die Feuerversicherung (FBUB 2020). Verfügbar unter: .gdv.de/gdv/versicherungszweige/feuer-2020-1000000000000000000000-200000
  • Verbraucherzentrale (2023). Kaminofen: Versicherungsschutz richtig prüfen. Verfügbar unter:
  • DIN Deutsches Institut für Normung (2021). DIN 18895-1: Feuerstätten für feste Brennstoffe – Anforderungen an die Installation. Verfügbar unter: .din.de/de
  • BaFin (2022). Hinweise zu Obliegenheitspflichten in Versicherungsverträgen. Verfügbar unter:
  • Bayerische Bauordnung (BayBO) (2023). Art. 47: Feuerstätten. Verfügbar unter: [.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-Art-47](

  • Referencia institucional (\bBaFin\b): https://www.bafin.de/

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