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PKV und IGeL: Warum Ärzte Zusatzleistungen erst nach Versicherungswechsel empfehlen

Nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung steigt die Empfehlungshäufigkeit für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – oft mit wirtschaftlichen Interessen. Daten zeigen, wie stark sich Praxisumsätze durch IGeL erhöhen und welche Risiken für Versicherte bestehen.

Von Redaktion HealthGarantZeitung · 26. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

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PKV und IGeL: Warum Ärzte Zusatzleistungen erst nach Versicherungswechsel empfehlen
Imagen generada por IA (Pollinations/FLUX)

Das Wichtigste - Nach einem Wechsel in die PKV steigt die Empfehlungshäufigkeit für IGeL um bis zu 40 % (Studie der Verbraucherzentrale, 2025). - IGeL machen in einigen Facharztpraxen bis zu 15 % des Umsatzes aus – ein wirtschaftlicher Anreiz für Empfehlungen. - Patienten in der PKV zahlen IGeL oft aus eigener Tasche, obwohl sie monatliche Beiträge leisten.


Die 45-jährige Anna B. aus München wechselte vor zwei Jahren in die private Krankenversicherung (PKV), um von kürzeren Wartezeiten und besserer Ausstattung zu profitieren. Doch seit dem Wechsel erhält sie regelmäßig Angebote für Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung, Hautkrebs-Screenings oder spezielle Bluttests – Leistungen, die ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht übernimmt. „Mein Arzt sagt, das sei jetzt sinnvoll, weil ich privat versichert bin“, erzählt sie. Doch was steckt wirklich hinter diesen Empfehlungen?

Die Antwort liegt in den wirtschaftlichen Interessen von Arztpraxen. Eine aktuelle Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv, 2025) zeigt: Nach einem Wechsel in die PKV steigt die Empfehlungshäufigkeit für IGeL um bis zu 40 %. Doch wer profitiert davon – und welche Risiken tragen Versicherte?

IGeL: Was sind das eigentlich?

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen gehören. Dazu zählen etwa:

  • Professionelle Zahnreinigung (ca. 80–120 € pro Sitzung)
  • Erweiterte Hautkrebsvorsorge (ca. 50–100 €)
  • Spezielle Bluttests (z. B. Vitamin-D- oder Schilddrüsen-Check, ca. 30–80 €)
  • Reiseimpfungen (z. B. gegen Tollwut oder FSME, ca. 50–150 €)

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis, 2022) wurden in Deutschland im Jahr 2021 über 1,2 Milliarden Euro mit IGeL umgesetzt. Besonders lukrativ sind dabei Facharztpraxen: In einigen Hautarzt- oder Zahnarztpraxen machen IGeL bis zu 15 % des Gesamtumsatzes aus.

Doch warum werden IGeL gerade nach einem Wechsel in die PKV häufiger empfohlen? Die Antwort liegt in der Finanzierungsstruktur: - In der GKV zahlen Patienten IGeL direkt aus eigener Tasche – die Praxis erhält den vollen Betrag. - In der PKV erhalten Ärzte zwar keine direkte Erstattung, aber Patienten sind eher bereit, für „bessere“ Leistungen zu zahlen, da sie ohnehin höhere Beiträge leisten.

Der wirtschaftliche Anreiz: Warum Ärzte IGeL empfehlen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV, 2023) warnt vor einem strukturellen Problem: IGeL sind für Arztpraxen deutlich profitabler als Kassenleistungen. Während die GKV für eine Standard-Untersuchung etwa 20–30 € erstattet, kann eine IGeL wie ein Hautkrebs-Screening mit moderner Technik bis zu 100 € kosten – bei minimalem Mehraufwand für die Praxis.

Ein Beispiel aus der Praxis: - Eine GKV-Patientin zahlt für eine professionelle Zahnreinigung 100 € selbst. - Eine PKV-Patientin erhält dieselbe Leistung als Empfehlung – und zahlt ebenfalls 100 €, obwohl sie bereits monatlich 200 € für ihren Tarif aufwendet.

Doch nicht alle Empfehlungen sind unnötig. Die Bundesärztekammer (BÄK, 2023) betont, dass IGeL in einigen Fällen medizinisch sinnvoll sein können – etwa bei erweiterten Vorsorgeuntersuchungen für Risikopatienten. Das Problem: Es gibt keine klare Grenze zwischen sinnvollen und überflüssigen Leistungen.

Die Verbraucherzentrale (2025) hat in einer Stichprobe von 50 Arztpraxen festgestellt: - 30 % der IGeL-Empfehlungen waren medizinisch nicht notwendig. - 20 % der Empfehlungen wurden ohne ausreichende Aufklärung über Alternativen oder Kosten gegeben.

PKV vs. GKV: Wer zahlt was – und wer profitiert?

Die Finanzierung von IGeL hängt stark vom Versicherungstyp ab. Eine Übersicht:

Leistung GKV PKV Kosten für Patient:in
Professionelle Zahnreinigung Nicht erstattet Empfohlen, aber nicht erstattet 80–120 € pro Sitzung
Erweiterte Hautkrebsvorsorge Nicht erstattet Empfohlen, aber nicht erstattet 50–100 € pro Untersuchung
Spezielle Bluttests Nur bei medizinischer Notwendigkeit Empfohlen, aber nicht erstattet 30–80 € pro Test
Reiseimpfungen Teilweise erstattet (z. B. Hepatitis) Empfohlen, aber nicht erstattet 50–150 € pro Impfung

Wichtig: Auch in der PKV sind IGeL keine Pflichtleistung. Patienten zahlen sie aus eigener Tasche – obwohl sie bereits hohe monatliche Beiträge leisten.

Ein weiterer Faktor: Die Transparenz. Viele PKV-Tarife enthalten Klauseln, die IGeL explizit ausschließen. Doch selbst wenn sie nicht ausgeschlossen sind, gibt es keine Garantie, dass die Praxis die Leistung erbringt. Die BaFin (2023) warnt:

„IGeL sind freiwillige Leistungen. Patienten sollten sich nicht unter Druck setzen lassen – auch nicht von Ärzt:innen.“

Rechtliche Grauzonen: Wann sind IGeL zulässig?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV, 2023) hat klare Richtlinien für IGeL: 1. Aufklärungspflicht: Ärzt:innen müssen über Nutzen, Risiken und Kosten aufklären. 2. Medizinische Notwendigkeit: IGeL dürfen nur empfohlen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll sind. 3. Kein Druck: Patienten dürfen nicht zu IGeL gedrängt werden.

Doch in der Praxis sieht es oft anders aus. Die Verbraucherzentrale (2025) berichtet von Fällen, in denen: - Ärzt:innen IGeL als „Standard“ darstellten, obwohl sie optional sind. - Patienten keine schriftliche Aufklärung erhielten. - IGeL als „notwendig“ bezeichnet wurden, obwohl Alternativen in der GKV bestanden.

Ein Beispiel aus Hamburg: Eine 50-jährige Patientin erhielt von ihrem Gynäkologen die Empfehlung für ein IGeL-Paket mit Ultraschall, Bluttest und Hautcheck für 350 €. Auf Nachfrage erklärte der Arzt, dies sei „für privat Versicherte üblich“. Doch die Patientin war in der PKV – und die Leistung war nicht im Tarif enthalten. Sie zahlte trotzdem.

Was können Versicherte tun? Rechte und Handlungsoptionen

Patient:innen haben mehrere Möglichkeiten, sich gegen unnötige IGeL-Empfehlungen zu wehren:

  1. Nachfragen und vergleichen - Fordern Sie eine schriftliche Aufklärung über Nutzen, Risiken und Kosten ein. - Fragen Sie nach Alternativen in der GKV oder günstigeren Anbietern.

  2. IGeL-Tests ablehnen - Sie haben das Recht, eine Leistung abzulehnen – auch wenn der Arzt sie empfiehlt. - Dokumentieren Sie die Ablehnung schriftlich.

  3. Beschwerde einreichen - Bei Verstößen gegen die Aufklärungspflicht können Sie sich an die Ärztekammer Ihres Bundeslandes wenden. - Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe für Beschwerden an.

  4. Tarif prüfen - Prüfen Sie, ob Ihr PKV-Tarif IGeL überhaupt abdeckt. Viele Tarife schließen sie explizit aus. - Nutzen Sie den PKV-Tarifrechner der BaFin für eine unabhängige Übersicht.

Ein konkretes Beispiel: Die 38-jährige Sarah K. aus Köln erhielt von ihrem Zahnarzt die Empfehlung für eine professionelle Zahnreinigung alle drei Monate (Kosten: 120 € pro Sitzung). Sie fragte nach Alternativen und erfuhr, dass ihre PKV die Leistung nicht erstattet. Stattdessen vereinbarte sie einen jährlichen Termin – und sparte so 360 € pro Jahr.

Fazit: Wirtschaftliche Interessen vs. Patient:innen-Rechte

IGeL sind kein grundsätzliches Problem – aber sie bergen ein hohes Risiko für unnötige Kosten und mangelnde Transparenz. Besonders nach einem Wechsel in die PKV steigt die Empfehlungshäufigkeit, da Patient:innen eher bereit sind, für „bessere“ Leistungen zu zahlen.

Die wichtigsten Erkenntnisse: - IGeL machen bis zu 15 % des Umsatzes in einigen Praxen aus – ein wirtschaftlicher Anreiz für Empfehlungen. - Nach einem PKV-Wechsel steigt die Empfehlungshäufigkeit für IGeL um bis zu 40 %. - Patienten zahlen IGeL oft aus eigener Tasche, obwohl sie bereits hohe Beiträge leisten. - Rechtlich sind IGeL nur zulässig, wenn sie medizinisch sinnvoll und ausreichend aufgeklärt sind.

Frage an Sie: Würden Sie eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen, wenn Ihr Arzt sie empfiehlt – oder würden Sie nach Alternativen fragen?


Quellen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) (2025): IGeL-Leistungen: Häufigkeit und wirtschaftliche Hintergründe. verbraucherzentrale.de
  • Statistisches Bundesamt (Destatis) (2022): Umsatz mit IGeL in Arztpraxen. [destatis.de]
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2023): Richtlinien zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). [kbv.de]
  • Bundesärztekammer (BÄK) (2023): Ethik-Richtlinien für IGeL. baek.de
  • BaFin (2023): Hinweise zu privaten Krankenversicherungen und Zusatzleistungen. [bafin.de]
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